Windräder:10 H als neues Wörthseer Maß

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Die CSU mag nicht mehr mitmachen bei den ehrgeizigen Windkraftplänen des Landkreises.

Von Christine Setzwein, Wörthsee

Die Wörthseer CSU will ausscheren. Sie mag nicht mehr Mitglied sein in der großen Windkraft-Familie im Fünfseenland, zu der neben dem Landkreis selbst alle 14 Kommunen gehören - von Andechs bis Berg, von Krailling bis Wörthsee. Lieber schwarzes Schaf sein, als umzingelt von einem "Windradkessel".

Dabei war es ein hartes Stück Arbeit für Landrat Karl Roth und Kreisbaumeister Christian Kühnel. 2010 haben sie angefangen, Kreisräte, Bürgermeister und Gemeinderäte von der Wichtigkeit eines gemeinsamen Teilflächennutzungsplans "Windkraft" zu überzeugen. Ein Wildwuchs von Windrädern im schönen Landkreis Starnberg könne nur verhindert werden, wenn Konzentrationsflächen ausgewiesen würden, war das Argument hieß es. Und obwohl eine der größten Flächen im Wörthseer Ortsteil Etterschlag liegt, hat auch der Gemeinderat Wörthsee zugestimmt. Bis auf Josef Wittenberger. Der CSU-Fraktionssprecher und Etterschlager war schon damals dagegen.

Nun hat Wittenberger auch seine Parteifreunde überzeugt. In der Bauausschusssitzung am Montag stand der CSU-Antrag auf der Tagesordnung, für Wörthsee die so genannte 10-H-Regelung einzuführen. Erfunden hat sie der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer. Danach dürften 200 Meter hohe Windräder nur noch gebaut werden, wenn der Mindestabstand zur nächsten Wohnbebauung 2000 Meter beträgt. Der Landkreis fordert 1000 Meter.

Nicht, dass es konkrete Bauanträge für Windräder im Westen des Landkreises gebe. In der Nachbargemeinde Inning wurde drei Windkraftanlagen jüngst per Bürgerentscheid abgelehnt. Die Windräder hätten errichtet werden können, weil sie bereits vor der 10-H-Regelung geplant wurden. Und weil die Kommunen die Planungshoheit besitzen, hätten die Wörthseer nichts dagegen tun können. Auch das will die CSU mit ihrem Antrag ändern. In der 10-H-Regelung ist auch eine Zustimmungsverpflichtung für Baumaßnahmen in Nachbargemeinden enthalten.

Der Antrag wurde am Montag weder zustimmend noch ablehnend beschieden, sagte Bürgermeisterin Christel Muggenthal am Dienstag. Das bleibt dem Gemeinderat vorenthalten. Aber auch der wird sich voraussichtlich an diesem Mittwoch nicht festlegen. Noch herrscht Unsicherheit. Bis zur nächsten Sitzung im April soll juristischer Rat eingeholt werden, welche Auswirkungen ein Ausscheren aus dem gemeinsamen und hart erarbeiteten Teilflächennutzungsplan Windkraft hätte. Wahrscheinlich keine guten. Im Übrigen gibt es auch Klagen gegen die 10-H-Regelung. Was gilt dann, sollten sie erfolgreich sein?

© SZ vom 25.03.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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