Weßling:Freier Akteneinblick

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Gemeinde Weßling beschließt Informationssatzung

Der Einblick in die Akten im Rathaus ist Weßlinger Bürgern bislang verwehrt geblieben. Das wird sich nun ändern. Denn nach dem Vorbild anderer Kommunen und dem Landratsamt Starnberg hat nun auch Weßling die sogenannte Informationsfreiheitssatzung, also der Einblick in die Akten, beschlossen. Der Gemeinderat stimmte dieser Regelung mit großer Mehrheit zu.

Wer aber nun aber glaubt, dass er etwa direkte Einblicke in Bauakten erhält, die andere Bürger betreffen, der wird enttäuscht sein. Denn im Sinne des Datenschutzes werden jene persönlichen Mitteilungen und Unterlagen, die andere Weßlinger betreffen, vor Einblick in den Ordner geschwärzt. Das ist für die Verwaltung natürlich ein höherer Aufwand und kostet mehr Zeit. Wie viele Weßlinger künftig von dieser Möglichkeit der Akteneinsicht Gebrauch, ist noch völlig offen. Andere Gemeinden, die die Satzung eingeführt haben, verzeichnen eine sehr geringe bis gar keine Nachfrage. Auch im Starnberger Landratsamt hält sich der Arbeitsaufwand in Grenzen.

Während in der Landeshauptstadt München, die seit geraumer Zeit Einblick in die Akten gewährt, mit einer doppelten Aktenführung gearbeitet wird - grundsätzlich gibt es eine normale und eine geschwärzte Version - wird im Weßlinger Rathaus auf diese Regelung verzichtet. Vielmehr werden die Ordner ganz normal weitergeführt und erst bei Akteneinsicht wird jener Ordner geschwärzt, bei dem Einsicht verlangt wird. Kostenlos wird dieser Service aber nicht sein. Der Gemeinderat beschloss eine Gebühr zwischen fünf und 100 Euro, je nach Umfang der Auskunft und Arbeit. Eine Vergünstigung für einkommensschwache Bürger wird es nicht geben. Der Sozialfonds der Gemeinde könnte einspringen. Nach einem Jahr soll es einen Überblick geben.

© SZ vom 22.05.2015 / pro - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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