Verwaltungsgerichtshof:Gauting verliert Prozess um Baurecht

Mehr Baurecht hat sich eine Buchendorfer Bürgerin beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erstritten. Sie darf nun auf ihrem Grundstück an der Nordseite des Gautinger Wegs ein zweites Haus mit zwei Wohneinheiten und 160 Quadratmeter Grundfläche bauen. Das hat die Gemeinde Gauting jetzt in einem neuen Bebauungsplan vorgesehen. "Wir haben den Prozess verloren und mussten einen neuen Entwurf erarbeiten", sagte Bürgermeisterin Brigitte Kössinger. Nach der alten Planung von 2014, die jetzt obsolet ist, waren nur 100 Quadratmeter und eine Wohneinheit vorgesehen; dagegen hatte die Grundeigentümerin eine Normenkontrollklage angestrengt. Das Gericht sah Fehler im Abwägungsvorgang und fand, dass die Belange der Antragstellerin nicht hinreichend berücksichtigt worden sind.

Es geht um das Baurecht auf mehreren zusammenhängenden Flurnummern eines ehemaligen Bauernhofs. In der Mitte des Areals befindet sich bereits ein Doppelhaus und eine Tiefgarage, deren Genehmigung ebenfalls erst durch Gerichtsbeschluss erzwungen wurde. Damit hat das Bauamt immer noch Probleme: "Durch den starken Geländeeinschnitt im Bereich der Zufahrt und die Gestaltung der Baukörper mit vielen unterschiedlichen Elementen und Materialien ist das harmonische Ortsbild an dieser Stelle gestört", heißt es in der Vorlage für die Gemeinderäte.

Um das Ziel, den Dorfcharakter und den grünen Ortseingang wenigsten einigermaßen zu retten, ist im Bebauungsplan festgelegt, dass zumindest die Obstbaumwiese auf der östlichen Parzelle nicht bebaut werden dürfe. Die Erhöhung der Grundfläche auf dem westlichen Teil des Areals ergebe eine "gerade noch als städtebaulich verträglich angesehene Lösung", so die Beschlussvorlage. Der Bauausschuss hat den Entwurf des Plans von Architektin Manuela Skorka einstimmig befürwortet.

© SZ vom 01.12.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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