Verordnung:Regeln gegen den Wildwuchs

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Gemeinde Tutzing beschließt neue Plakatierungsverordnung

Auf den öffentlichen Anschlagtafeln in Tutzing heften Veranstalter gern Plakate übereinander, tackern oder kleben und nehmen ihre veralteten Hinweise nicht mehr ab. Dem schiebt die Gemeinde jetzt einen Riegel vor: Weil im Januar die alte Verordnung von 1999 ausläuft, hat der Gemeinderat eine neue beschlossen, die wieder 20 Jahre gültig ist. Sie soll den Wildwuchs bei öffentlichen Anschlägen eindämmen.

Plakate und Zettel dürfen künftig nur auf dafür vorgesehenen Tafeln der Gemeinde in Tutzing und den Ortsteilen angebracht werden. Damit will man Natur-, Kunst- und Kulturdenkmäler vor wildem Plakatieren schützen. Jeder Veranstalter darf pro Anschlagtafel nur ein Plakat anbringen, und zwar maximal in Größe DIN A 2. Der Vorschlag, die Größe auf das kleinere Format DIN A3 zu begrenzen, wurde als nicht realisierbar eingestuft und fand keine Mehrheit. Denn die meisten auswärtigen Veranstalter, etwa für Konzerte, kämen erfahrungsgemäß mit den größeren Plakaten an.

Die Richtlinien sehen vor, dass Tutzinger Veranstalter Vorrang haben. Unklar ist freilich, wie sich das in der Praxis durchsetzen lässt. Alle Anschläge sind platzsparend ausschließlich mit Reißnägeln anzubringen. Veranstalter müssen sie nach dem jeweiligen Termin selber wieder abnehmen und entsorgen. Bürgermeisterin Marlene Greinwald (Freie Wähler) ist dankbar, dass sich ehrenamtliche Paten gemeldet haben, die die Anschlagtafeln regelmäßig kontrollieren. Wer sich nicht an die Regeln hält, kann zu einem Bußgeld verdonnert werden.

Für Wahlwerbung - als nächstes für die Europawahl im Mai 2019 - stellt die Gemeinde eigens große Werbetafeln zur Verfügung. Vize-Bürgermeisterin Elisabeth Dörrenberg (CSU) bezeichnete Stromkästen als Ärgernis, die mit Werbung - überwiegend von Discountern - vollgeklebt seien. Darauf habe die Gemeinde aber keinen Einfluss.

© SZ vom 08.12.2018 / manu - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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