Utting:Neuer Ärger um Polizeibootshaus

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Neben den Gemeinderäten erhebt nun auch ein Anwohner Einwände gegen den Bau. Die Folgen sind ein neues Gutachten und ein neues Verfahren. Außerdem ist die Regierung von Oberbayern eingeschaltet

Von Armin Greune, Utting

Eigentlich hätte mit dem Bau des umstrittenen Polizeibootshauses am Holzhausener Dampfersteg schon im Frühjahr 2017 begonnen werden sollen. Doch inzwischen erschient es fraglich, ob sich das Vorhaben des Innenministeriums überhaupt noch realisieren lässt. Vor allem sind neue rechtliche Hindernisse aufgetaucht, die weitere Gutachten nach sich ziehen. Aber auch der Uttinger Gemeinderat hat sein grundsätzliches Votum gegen das 92 Quadratmeter große Bootshaus erneuert: In der jüngsten Sitzung wurde der Antrag der Bayernwerk Netz GmbH abgelehnt, dazu eine Stromleitung zu verlegen. Allerdings hat das Gremium weder für den Bootshausbau noch für die Kabelverlegung, die nicht über kommunalen Grund erfolgen soll, Entscheidungsgewalt.

75 Meter vom Ufer entfernt soll das Bootshaus gebaut werden. (Foto: Franz Xaver Fuchs)

Das Landratsamt hatte für die Stromleitung lediglich eine Stellungnahme zur wasserrechtlichen Genehmigung von der Gemeinde erbeten. Margit Gottschalk (CSU) wollte dennoch "zumindest ein Zeichen setzen". "Erst hat es geheißen, wir brauchen keine Erschließung", kritisierte Karl Sauter (CSU): Im Übrigen glaube er persönlich nicht mehr daran, dass eine Baugenehmigung für das Bootshaus erteilt wird. Peter Noll (GAL) fand, man sollte zur negativen Stellungnahme "auf den kostbaren Schilfstreifen hinweisen." Im mit vier Gegenstimmen gefassten Beschluss wurde also festgehalten, dass der Gemeinderat das Bootshaus weiter ablehnt und das Uferschilf gegen Eingriffe schützen will.

Gravierender als dieses formelle Veto wirkt sich auf die Pläne der Polizei aus, dass ein Anlieger Einwände gegen den Bau erhoben und ein renommiertes Anwaltsbüro eingeschaltet hat. Nun muss anstelle eines wasserrechtlichen Verfahrens ein sogenanntes Zustimmungsverfahren eingeleitet werden. Die Entscheidung über die Genehmigung ist damit vom Landratsamt auf die Regierung von Oberbayern übergegangen, die Planung liegt weiter beim Staatlichen Bauamt Weilheim. "Es haben sich Hinweise ergeben, dass eine immissionsrechtliche Beeinträchtigung der Naturschutzbelange nicht ganz auszuschließen ist", sagt der stellvertretende Behördenleiter Peter Aumann auf Nachfrage. Insbesondere für eine geplante Enteisungsanlage des Bootshauses müsse noch ein Schallschutzgutachten angefertigt werden. Aumann gibt sich dennoch zuversichtlich, dass "noch in diesem Jahr ein Genehmigungsbescheid ergeht". Ihm lägen "keine Erkenntnisse vor, die sachlich gegen das Vorhaben sprechen".

Landrat Thomas Eichinger ging freilich bei der Uttinger Bürgerversammlung davon aus, dass sich die Umweltprüfung über eine gesamte Vegetationsperiode hinzieht. Eine Genehmigung sei folglich frühestens in einem Jahr zu erwarten. Dazu müssten allerdings auch noch die Einwände des betroffenen Anliegers ausgeräumt werden: Seine Anwälte sehen nachts die Lärmschutzwerte überschritten, wenn Boot oder Enteisungsanlage betrieben werden. Zudem halten sie die vom Bauamt bestellte "Unterlage zu Natur und Umwelt" für völlig unzureichend und legen ein eigenes Gutachten bei. Demnach enthalte die "Unterlage" methodische Mängel bei der Vegetationserfassung und unterschätze den Eingriff ins Landschaftsbild.

© SZ vom 17.01.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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