Urteil nach Massenschlägerei:Keilerei auf dem heiligen Berg

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Ein "ganz schöner Nachmittag" endet in einem Desaster: Auf Kloster Andechs hat ein 25-jähriger Münchner eine Schlägerei angezettelt. Jetzt hat das Gericht geurteilt.

Armin Greune

Fast genau zwei Jahre nach einer Massenschlägerei auf dem Heiligen Berg hat sich das Starnberger Amtsgericht um eine juristische Aufarbeitung der ebenso turbulenten wie alkoholgeschwängerten Tätlichkeiten bemüht. Am Ende der Verhandlung sprach Richterin Christine Conrad zwei der drei Angeklagten frei. Ein 25-jähriger Kälteanlagenbauer aber, der sich im Rausch als besonders aggressiv erwiesen hatte und wohl auch als erster zuschlug, erhielt wegen gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung und Widerstand gegen Polizeibeamte eine happige Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 50 Euro.

Dabei wurde dem mehrfach wegen kleinerer Delikte vorbestraften Münchener positiv angerechnet, dass er bereits mit einer Alkoholtherapie begonnen hat. Auch billigte ihm das Gericht eingeschränkte Schuldfähigkeit zu: Seine Blutproben hatten kurz nach der Tat einen Promillewert von 2,5 ergeben. Übertroffen wurde er darin von seinem mitangeklagten Freund: Der ebenfalls 25 Jahre alte Münchner Student hatte im Laufe eines aus seiner Sicht "ganz schönen Nachmittags" in Andechs einen Pegel von 3,3 Promille erreicht. Seiner Schilderung nach hätten sich die später handgreiflich verstrickten Gruppen zunächst freundlich und scherzhaft unterhalten: Zusammen mit dem etwa achtköpfigen Freundeskreis aus München saß eine italienische Familie - Opa, Vater, Onkel und zwei Söhne friedlich am Biertisch.

Auf dem Weg zum Parkplatz kam es dann gegen 19.30 Uhr zur Auseinandersetzung, als der Kälteanlagenbauer die beiden jungen Männer als "Scheiß-Italiener" beschimpfte. Nach kurzer Rangelei musste der Ältere den ersten Faustschlag einstecken, der eine Narbe an der Augenbraue hinterlassen hat. Ansonsten hatte die Keilerei keine bleibenden Folgen, wenngleich die Beteiligten Prellungen, Schürf- und Platzwunden davontrugen. "Diese ganzer Schlägerei war eigentlich mehr ein Herumgestolpere", beschrieb dann auch der Student das Geschehen.

Er gab an, zufällig in das Getümmel geraten zu sein: Er habe lediglich versucht, sich zu verteidigen und sei noch am Boden liegend von zwei Männern attackiert worden. Der Student habe sich zumindest zunächst um Schlichtung bemüht, bestätigte auch der 25-jährige Italiener. Trotz der "gran confusione" - die zwei ausländischen Gäste wurden von fünf Gegnern in die Mangel genommen - konnte er den Kälteanlagenbauer als Hauptaggressor ausmachen. Am Ende lag selbst der 68-jährige Onkel, der versucht hatte, seine Neffen vor dem Schlimmsten zu bewahren, am Boden.

Außerordentliche Kampfeslust

Richterin Conrad entschied, dass der Italiener in einer Notwehrsituation gehandelt hatte. Das Gleiche hatte das Jugendgericht zuvor für dessen minderjährigen Bruder angenommen und daher gar nicht erst ein Verfahren eröffnet. Der Münchner Student kam ebenfalls straffrei davon: Conrad fand, seine Tatbeteiligung sei nicht nachzuweisen.

Dem Anlagenbauer freilich hatten fast alle Beteiligten außerordentliche Kampfeslust bescheinigt. Eine Polizistin berichtete, der 25-Jährige habe schon kurz vor der Schlägerei eine andere Auseinandersetzung im Klostergasthof provoziert, bei der die Beamten eingreifen mussten. Selbst als dem Angeklagten Handschellen abgelegt werden sollten, habe er die Italiener noch angegangen - und noch auf der Wache widersetzte er sich den Anordnungen der Polizisten.

© SZ vom 03.09.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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