Urteil: Amtsgericht Starnberg:Harter Schlag, harte Strafe

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Ein Herrschinger hat eine Autofahrerin so heftig gehorfeigt, dass sie kurzzeitg bewusstlos war. Jetzt muss er seinen Führerschein abgeben und eine hohe Strafe zahlen.

Armin Greune

Ohne erkennbaren Anlass hat ein 48-jähriger Herrschinger eine Autofahrerin so heftig geohrfeigt, dass die 40-Jährige kurzzeitig das Bewusstsein verlor. Die zierliche Frau erlitt zudem einen Schock und klagt auch ein halbes Jahr nach der Tat über Kieferbeschwerden. Dem Angreifer kam die Tat jetzt teuer zu stehen: Die Starnberger Amtsrichterin Christine Conrad verurteilte ihn wegen Körperverletzung und Beleidigung zu 100 Tagessätzen à 80 Euro. Außerdem muss der Herrschinger 2000 Euro Schmerzensgeld zahlen, sein Führerschein wurde für mindestens ein Jahr eingezogen: "Wer schlägt, fährt nicht, das ist eine einfache Regel bei uns", stellte Conrad klar.

Totalitär, krank, inkompetent. Wer eine Sachbearbeiterin mit solchen Vokabeln belegt, kann sich nicht auf seine Meinungsfreiheit berufen. Das hat ein 27-Jähriger Vater am Amstgericht Dachau lernen müssen.   (Foto: dapd)

Ob das Landratsamt nach Ablauf der Frist eine neue Fahrerlaubnis ausstellt, erscheint fraglich: Der 48-Jährige war seit 2005 sieben Mal mit Geschwindigkeitsübertretungen auffällig geworden und hat sich selbst von zwei je einmonatigen Fahrverboten nicht beeindrucken lassen. Mit der Attacke gegen die 40-jährige Herrschingerin habe er sich nun endgültig als "charakterlich ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen", befand Conrad. Am Mittag des 28. April dieses Jahres hatte der 48-Jährige am Herrschinger Bahnhof geparkt, hinter ihm saß die 40-Jährige in ihrem Wagen.

Laut Anklageschrift riss der Mann unvermittelt ihre Autotür auf, beschimpfte sie und schlug ihr hart mit der flachen Hand auf die rechte Backe. Für eine halbe Minute war der Frau schwarz vor Augen, als sie wieder das Bewusstsein erlangte, sah sie den Angreifer noch davonfahren. "Sie war völlig aufgelöst und hat ständig geweint", sagte ein Polizeibeamter, der wenig später zum Tatort kam.

Der Angeklagte gab vor Gericht freilich eine ganz andere Version wieder: Demnach hätte die 40-Jährige beim Einparken sein Auto so vehement gerammt, dass ihr Wagen einen halben Meter zurückprallte: "Das müssen Mordskräfte gewesen sein". Die Geschlagene schloss jedoch jegliche Berührungen zwischen den Fahrzeugen aus, und auch die Polizei hatte seinerzeit festgestellt, dass kein Unfallschaden entstanden war.

Weiter führte der Herrschinger aus, die Frau habe einen "benebelten" Eindruck gemacht, als er sie zur Rede stellen wollte: "Die muss doch Alkohol gehabt haben oder Heroin." Während er eine Beleidigung einräumte, stritt er jeglichen körperlichen Angriff ab. Zu seiner damaligen Beifahrerin (und potenziellen Entlastungszeugin) befragt, gab der Angeklagte nur mysteriöse Auskünfte: Deren Name sei ihm nicht bekannt, sie sei wohl ins Ausland verzogen.

Angesichts der erdrückenden Beweislast wies Conrad den Beschuldigten darauf hin, dass ihn sein uneinsichtiges Verhalten vor Gericht den Führerschein kosten könne. Doch der 48-Jährige fasste dies als Drohung auf und hielt trotz aller Widersprüche an seiner Version des Geschehens fest. So traf ihn schließlich die volle Härte des Gesetzes - nur das von der Geschädigten geforderte Schmerzensgeld von 5000 Euro reduzierte Conrad deutlich. Die Zahl der Tagessätze jedoch lag knapp über der Grenze von 90 Tagessätzen, ab der Strafen ins Führungszeugnis eingetragen werden.

© SZ vom 31.07.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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