Um Bürger zu schonen:Gilching spielt auf Zeit

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Die Gilchinger Römerstraße soll saniert werden. (Foto: Arlet Ulfers)

Gemeinderäte erlassen möglichst niedrige Beiträge für den Straßenausbau

Von Christian Deussing, Gilching

Die Uhr tickt: Noch bis zum 1. April 2021 dürfen die Kommunen in Bayern beim Ausbau und bei Sanierungen von Straßen die Anwohner zur Kasse bitten. Dies gilt beispielsweise auch, wenn die Entwässerung oder die Beleuchtung unzureichend sind, wie zum Beispiel in etlichen Straßen von Gilching. Manche Einwohner triff es hart, wenn sie nach dem bisherigen Kommunalen Abgabegesetz zahlen müssen, weil es sich hier sicher auch um fünfstellige Beiträge handeln dürfte. Das beunruhigt auch viele Anlieger der Gilchinger Römerstraße. Sie hoffen aber, über eine besondere Variante nicht herangezogen zu werden: In einem Antrag am Dienstagabend an den Gilchinger Gemeinderat verwiesen sie darauf, dass sie an einer nicht abrechenbaren "historischen Straße" wohnen würden, die bereits erstmalig erschlossen worden sei.

Die Gemeinde weiß es nicht präzise und konnte dies auch nicht nach historischen Plänen des Gemeindearchivs und des Bayerischen Staatsarchivs zweifelsfrei klären. Bürgermeister Manfred Walter (SPD) erläuterte, dass es sich in diesen Fällen oft nicht um historische Straßen hinsichtlich des Abgabegesetzes handele. Um jedoch diese Frage stichhaltig zu beantworten, hat das Gilchinger Rathaus den Münchner Fachanwalt Rainer Döring eingeschaltet. Er rät jetzt dringend dazu, gerichtlich klären zu lassen, welche Bewertungsmaßstäbe gelten - und wann diese Straße zielgerichtet erschlossen worden ist. Der Anwalt wies daraufhin, dass die Gemeinde nach dem Kommunalen Abgabegesetz verpflichtet sei, die entsprechenden Beiträge zu erheben, um kreditwürdig zu bleiben. In punkto Römerstraße entschieden daher die Gemeinderäte - allerdings gegen die Stimme von Rosmarie Brosig (BfG) - möglichst niedrige Vorausleistungsbescheide für die betroffenen Anlieger zu erlassen. Sollten Klagen eingereicht werden, womit das Rathaus rechnet, würden die Bescheide ausgesetzt werden. Dies beschloss das Gremium einstimmig.

Abgelehnt wurden jedoch Anträge von Anwohnern der Waldstraße und des Feichholzweges, ihnen die Erschließungsbeiträge teilweise zu erlassen. Dies wurde damit begründet, dass jene Straßen erstmalig hergestellt werden müssten. Auch hier stimmte Brosig dagegen und bezeichnete dieses Vorgehen als "ungerecht". Denn in einigen Jahren müssten Anwohner dafür nach neuem Gesetz wohl nicht mehr zahlen.

© SZ vom 18.10.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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