Tutzing:Wanner pocht auf Privatweg

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Gemeinde erhöht Kaufangebot an Tutzings Ex-Bürgermeister

Von Manuela Warkocz, Tutzing

Das Hickhack um einen Gehweg-Streifen vor dem Haus des früheren Tutzinger Bürgermeisters Stephan Wanner geht weiter. Er teilte am Montag mit, dass es ihm gelungen sei, die Besitzverhältnisse des Grundstücks seiner Frau Beatrice Rösch-Wanner zu klären. Die Fläche an der Oskar-Schüler-Straße 1, die bis zur von Wanner veranlassten Sperrung im vergangenen September als Fußweg diente, sei im Bestandsverzeichnis der Gemeinde nicht eingetragen. "Der umstrittene Fußweg war also schon immer ein Privatweg", erklärt der promovierte Jurist Wanner.

Weil die Gemeinde das gewusst habe, habe sie sich monatelang geweigert, ihm das Bestandsverzeichnis für Gemeindestraßen auszuhändigen, behauptet Wanner. Erst als er eine Klage auf Auskunft eingereicht habe, habe sie "ihr Schweigen gebrochen". Die Gemeinde habe die Fläche ohne Berechtigung über viele Jahre eigenmächtig genutzt. Ein Antrag auf Enteignung sei "entgegen der vollmundigen Ankündigung des Bürgermeisters" immer noch nicht beim Landratsamt eingegangen. Die Eigentümerin wolle ihren Grundbesitz jetzt selbst nutzen - für einen Stellplatz samt Pflanzen oder Kies.

Bürgermeister Rudolf Krug (ÖDP) bestätigte der SZ, dass tatsächlich noch kein "Antrag auf Einweisung", so der offizielle Terminus für Enteignung, gestellt worden sei. Vielmehr habe man am Montag " noch einmal ein Kaufangebot zur Güte" verschickt. "An Verhandlungsbereitschaft fehlt es unsererseits jedenfalls nicht", beteuert der Bürgermeister. Die Gemeinde biete für die 65 Quadratmeter Straßenfläche einen ihrer Ansicht nach angemessenen Preis von 3250 Euro an. Sollte die Gegenseite nicht einverstanden sein wiederholt sie ihr Angebot, die Wertfindung dem Gutachterausschuss des Landratsamtes zu überlassen.

Unstrittig ist laut Krug, dass der Grund Frau Rösch-Wanner gehöre. Darum bemühe er sich um den Kauf. Ebenso unstrittig sei, dass der Weg seit mehr als 50 Jahren mit Duldung der jeweiligen Besitzer als Bürgersteig genutzt wurde. Krug weist darauf hin, dass das Rathaus auf Anforderung eines Anwalts, der neuerdings Beatrice Rösch-Wanner anstelle ihres Mannes vertrete, ein Bestandsverzeichnis verschickt habe. "Das hat nichts mit diversen Akteneinsichtsklagen des Herrn Wanner zu tun. Es gibt dahingehend auch kein Gerichtsurteil", sagt Krug.

© SZ vom 06.07.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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