Tutzing:Unglaubwürdiger Zeuge

Zwei junge Asylbewerber aus Afghanistan sollen einen Pakistaner in der Nähe ihrer Tutzinger Gemeinschaftsunterkunft nach einer Wodka-Party festgehalten haben, damit ein 19-jähriger Landsmann ihn mit Fäusten traktieren konnte. Das Opfer hatte nach dem Vorfall Anfang des Jahres gegen die Personen wegen gefährlicher Körperverletzung Strafanzeige erstattet. Das Trio musste sich am Donnerstag vor dem Jugendgericht in Starnberg verantworten. Es wusste, was für sie als Asylsuchende auf dem Spiel stand. Die Angeklagten stritten die Vorwürfe ab. Im Prozess stellte sich dann auch heraus, dass die Aussagen des Belastungszeugen so unglaubwürdig und widersprüchlich waren, dass selbst die Staatsanwältin einen Freispruch beantragte. Das Gericht sah ebenso keinen Grund zur Verurteilung. Ohnehin erschienen die Aussagen des Zeugen immer zweifelhafter und merkwürdiger. So ließ sich die Anklage gegen die 19 bis 25 Jahre alten Männer nicht mehr halten. Zudem hatte der Pakistaner die Prellungen bei einem Vorfall erst einen Tag später erlitten, hieß es in der Verhandlung.

© SZ vom 27.12.2016 / deu - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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