Tutzing:Privileg im Außenbereich

Diemendorfer Landwirt darf Hofstelle um Wohnhaus erweitern

Ein Landwirt in Diemendorf darf seine Hofstelle im Außenbereich um ein Wohnhaus erweitern. Dies hat der Tutzinger Bau- und Ortsplanungsausschuss am Dienstag nach kontroverser Debatte mehrheitlich beschlossen. Das letzte Wort hat das Amt für Landwirtschaft und Ernährung: Die Behörde muss prüfen, ob für den Bauantrag eine Privilegierung vorliegt. Der Landwirt verlagerte schon vor Jahren seinen Stall sowie eine Silo- und eine Bergehalle in den Außenbereich in Richtung Monatshausen. Nun plant er dort einen 17,61 mal 10,61 Meter großen Neubau mit Betriebsleiter- und einer Altenteilwohnung nebst Doppelgarage.

Christine Nimbach (Grüne) und Wolfgang Marchner (Bürger für Tutzing) stimmten gegen den Beschluss: Sie zeigten sich skeptisch, ob tatsächlich Wohnraum für Familienangehörige geschaffen wird. "Das Haus ist schon sehr stattlich", sagte Nimbach, die vermutet, dass Ferienwohnungen entstehen könnten. Marchner ärgert sich generell über die Privilegierung: Es sei ein Recht für wenige, die dort bauen dürften, wo es für andere verboten sei. Und die Lücke zwischen Hofstelle und Ortsgrenze von Diemendorf könnte schon bald zugebaut werden. Bürgermeisterin Marlene Greinwald verwahrte sich gegen Mutmaßungen und Unterstellungen. "Wenn es einzelne schwarze Schafe gibt, dürfte man überhaupt nicht mehr bauen", erklärte sie. Bauern seien gezwungen, ihre Hofstelle zu verlagern; im Ort hätten sie oft keine Möglichkeit mehr, ihre Betriebe weiterzuführen. Eine Betriebsleiterwohnung sei notwendig, weil man oft nachts vor Ort sein müsse - etwa, wenn eine Kuh kalbe. Thomas Parstorfer (CSU) gab ihr Recht: Nimbach und Marchner würden "eine grenzenlose Neiddebatte" führen.

© SZ vom 20.12.2018 / SBH - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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