Tutzing:Nottreppe als Schwarzbau eingestuft

Nur ein sicherer Zugang zum Flachdach für Handwerker oder eine unerlaubte Dachterrasse? Über Sinn und Zweck einer Nottreppe samt Brüstung auf dem Flachdach eines Neubaus an der Bergwiesenstraße gehen die Meinungen von Behörden und den potenziellen Käufern, einem Ehepaar, das nach Tutzing ziehen möchte, auseinander. Baukontrolleure des Kreisbauamts hatten festgestellt, dass an der Nordseite des stufenförmigen Gebäudes eine Außentreppe angebracht worden war - ohne Genehmigung. Ebenso eine Brüstung auf dem Flachdach, so dass diese als Dachterrasse genutzt werden könnte. Das Kreisbauamt räumte den Bauwerbern die Möglichkeit ein, nachträglich mit einem Tekturantrag die Gebäudeteile legalisieren zu lassen. Der Tutzinger Bauausschuss lehnte das aber einstimmig ab. Die Räte fanden die Argumentation wenig überzeugend, dass Kaminkehrer und Hausmeister vor allem im Winter einen sicheren Aufstieg aufs Dach bräuchten und die Treppe von der Straße gar nicht zu sehen sei. Gnädiger stimmte sie auch nicht die Zusicherung der Antragsteller, die Brüstung auf dem Dach abzubauen, und ihr Hinweis, dass die Dachfläche mit einer Kiesdeckschicht nicht sehr attraktiv zum sich Aufhalten sei - zumal man über eine große Terrasse und drei Balkone, teils mit Seeblick, verfüge. "Handwerker bringen das nötige Equipment mit, um sich zu sichern", stellte Christine Nimbach (Grüne) klar. Bürgermeister Rudolf Krug (ÖDP) verwies in punkto Nottreppe "auf die vielen Steildächer im Ort, die so was nicht brauchen". Wolfgang Marchner (Bürger für Tutzing) fasste knapp zusammen: "Das ist schlicht ein Schwarzbau." Da solle sich der Bauausschuss nicht vorführen lassen.

© SZ vom 28.01.2016 / manu - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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