Tutzing:Ins Gesicht getreten

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Streit um eine Einkaufstüte: Mann kommt mit Bewährung davon

Von Christian Deussing, Tutzing

Um Haaresbreite hätte der frühere Metallfacharbeiter wieder ins Gefängnis gemusst. Denn sein langes Vorstrafenregister - unter anderem schwerer Diebstahl, gefährliche Körperverletzung und sexueller Missbrauch - ist sehr lang. Nun kam der 64-jährige Angeklagte mit einer 18-monatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Trunkenheit im Verkehr davon. Er hatte nach Rücksprache mit seinem Verteidiger am Mittwoch vor dem Amtsgericht Starnberg am Ende des Prozesses doch noch zugegeben, vor elf Monaten einer betrunkenen Bekannten ins Gesicht getreten zu haben. Sie hatten sich damals auf dem Parkplatz eines Tutzinger Supermarktes um eine Einkaufstüte gestritten.

Der Anklage zufolge hatte auch der Mann viel getrunken und war etwa drei Stunden nach dem Vorfall mit 1,6 Promille auf seinem Motorroller vor seiner Unterkunft erwischt worden. "Ich habe Scheiße gebaut, bemühe mich ich aber, vom Alkohol wegzukommen", beteuerte der Tutzinger vor Gericht. Gleichzeitig stritt er ab, die Frau getreten oder geschlagen zu haben. "Ich wollte nur nicht, dass sie in meine Tasche hineingreift." Zudem sei die Frau schon häufig betrunken gestürzt und habe davon die Verletzungen und das verschwollene Gesicht. Das Opfer war trotz einer Vorladung nicht zum Verhandlungstermin erschienen. Allerdings hatte ein Ehepaar den Vorfall am 14. November 2015 in der Nähe des Ladeneingangs beobachtet, es belastete den Angeklagten im Prozess. Er habe den Lärm gehört und gesehen, wie der Mann mit dem rechten Fuß der vor ihm sitzenden Frau ins Gesicht getreten habe, schilderte der 38-jährige Zeuge die Szene. Dessen Ehefrau hatte diese Attacke auch so gesehen, während ein Spezl des Angeklagten vergebens versuchte, mit unglaubwürdigen Aussagen seinen Freund in Schutz zu nehmen. Der Kumpel war seinerzeit beim Tütenstreit dabei gewesen, laut einer Polizistin aber so "massiv betrunken" wie die geschädigte Person. Ihr waren auch Mitarbeiter des Supermarktes zur Hilfe gekommen, die die Polizei gerufen hatten.

Richterin Christine Conrad forderte den Angeklagten mit Nachdruck auf, die Bewährungschance diesmal zu nutzen und sich für mindestens drei Monate einer stationären Alkoholtherapie zu unterziehen. Der 64-Jährige erhält einen Bewährungshelfer, der ihn mit auf den richtigen Weg bringen soll.

© SZ vom 13.10.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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