Tutzing:Im Suff die Freundin attackiert

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Amtsgericht verurteilt jungen Mann zu Bewährungsstrafe

Von Christian Deussing, Tutzing

Wegen brutaler Attacken gegen seine damalige Freundin musste sich ein 23-jähriger Mann vor dem Amtsgericht in Starnberg verantworten. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung und 80 Sozialstunden verurteilt. Nach einer durchzechten Nacht hatte sich der junge Mann über die Regenrinne auf den Balkon im ersten Stock eines Hauses in Tutzing gehangelt und das Fenster eingeschlagen. Er zerrte seine Lebensgefährtin aus dem Bett, beleidigte sie und stieß sie grob gegen eine Kühlschranktür. Außerdem trat er der 26-Jährigen laut Anklage mehrfach in den Bauch, als sie auf dem Boden lag. Der Angeklagte soll außerdem auf der Straße die Frau am Schal gepackt haben und auf die Motorhaube ihres Wagens gesprungen sein, als seine Partnerin zusammen mit der gemeinsamen Tochter mit ihrem Auto fliehen wollte. Dem Mann wurde gefährliche Körperverletzung, Sachbeschädigung, Beleidigung und versuchte Nötigung vorgeworfen.

Im Prozess gab der Angeklagte lediglich zu, seine damalige Freundin beleidigt und geschubst zu haben, weil sie um sich geschlagen habe. Er räumte auch ein, ihr Handy an der Wand zerschmettert zu haben, als sie die Polizei rufen wollte. Vieles hing in der Verhandlung davon ab, wie das Opfer aussagen würde. Die Frau berichtete zwar von den groben Attacken, betonte aber, dass sie nur von dem Stoß gegen den Kühlschrankgriff am Rücken verletzt worden sei. "Er hat mich nicht getreten, sondern ist mit dem Fuß an mir hängengeblieben und über mich gestolpert", sagte die Zeugin. Die Staatsanwältin hielt diese Angaben für glaubwürdig und schwächte daher die ursprüngliche Anklage entscheidend ab. Auch Amtsrichterin Christine Conrad konnte keine gefährliche Körperverletzung mehr zweifelsfrei erkennen.

Die Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe sieht der gelernten Einzelhandelskaufmann als letzte Chance an, nicht ins Gefängnis zu müssen. Er war bereits als Jugendlicher wegen Körperverletzungen vor Gericht gestanden.

Nach dem rabiaten Vorfall in der Tutzinger Wohnung war seinerzeit zunächst die Frau verdächtigt worden, ihren Partner mit einem Steakmesser verletzt zu haben. Das Verfahren gegen sie wegen versuchten Totschlags war allerdings bald eingestellt worden.

© SZ vom 09.10.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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