Tutzing:Heuboden-Ausbau abgelehnt

Immer mehr Wohnungen in ehemaligen landwirtschaftlichen Anwesen - das ist nicht im Sinn des Tutzinger Bauausschusses. Abgelehnt wurde ein Antrag aus Traubing, aus familiären Gründen einen Heuboden zu Wohnzwecken auszubauen. Allerdings existieren in der 2004 aufgelassenen und mittlerweile geteilten Hofstelle bereits drei Wohnungen. 2009 war ein Teil des Hofes ausgebaut worden. Das Baurecht gilt damit als ausgeschöpft. Denn nach der Tutzinger Ortsbausatzung ist die Zahl der Wohnungen in ehemaligen landwirtschaftlichen Wohngebäuden auf genau drei begrenzt.

© SZ vom 05.03.2016 / manu - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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