Tutzing:"Gesprächsfaden abgeschnitten"

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Stephan Wanner sieht sich im Gehwegstreit bestätigt

Von Manuela Warkocz, Tutzing

Mit Genugtuung hat Stephan Wanner darauf reagiert, dass das Landratsamt den Antrag der Gemeinde auf vorläufige Besitzeinweisung des Gehsteigs vor seiner Haustür abgelehnt hat. Den Beschluss bezeichnet der frühere Tutzinger Bürgermeister und Rechtsanwalt auf Nachfrage der SZ als "rechtmäßig". Wanner vertritt im Streit um 65 Quadratmeter Gehweg in der Oskar-Schüler-Straße 1 die Eigentümerin, seine Frau Beatrice Rösch-Wanner. Im September 2015 riegelten Wanners den bis dato öffentlich genutzten Bürgersteig ab mit der Begründung, er sei Privatgrund. Der Gemeinde wirft Wanner vor, dass sie "mit einem alten Schulwegplan versucht hat, die Beteiligten und damit auch das Landratsamt Starnberg zu täuschen".

Die Kreisbehörde hatte in ihrer Ablehnung die Gemeinde aufgefordert, vor einer Besitzeinweisung erst andere juristische Mittel anzuwenden. Etwa die Straßenverkehrsordnung heranzuziehen, die auf die öffentliche Sicherheit abzielt. Eine entsprechende Anordnung, die Absperrungen zu beseitigen, samt Androhung eines Zwangsgeldes hatte die Gemeinde schon am 15. Mai angekündigt. Wanner hatte in einer 37-seitigen Stellungnahme diesen Vorstoß umgehend zurückgewiesen. Eine Beseitigungsanordnung würde "die Eigentümerin in ihren Eigentumsrechten verletzen". Die Teilfläche sei nie ein öffentlicher Weg gewesen, die Duldung widerrufen und ein Betretungsverbot ausgesprochen worden. Die Eigentümerin werde das Flurstück nicht an die Gemeinde Tutzing veräußern, die Voraussetzungen für eine Enteignung lägen nicht vor. Es sei unzutreffend, dass das Flurstück schon immer als Gehweh genutzt worden sei. Von 1957 bis 1963/64 sei es für die Zahnarztpraxis von Georg Rösch, Wanners Schwiegervater, und Mietern des Rückgebäudes genutzt worden. Ohne Röschs Erlaubnis habe die Gemeinde das Flurstück "in Beschlag genommen und ohne seine Zustimmung einen Weg installiert".

Falls Tutzing in der Oskar-Schüler-Straße wieder durchgängig zwei Gehwege haben wolle, schlägt Wanner Folgendes vor: Die Gemeinde könne von ihrem eigenen Grundbesitz - also von der Straße oder vom gegenüber liegenden Feuerwehrgrundstück - etwas abknapsen. Dass inzwischen Funkstille zwischen den streitenden Parteien herrscht, obwohl das Rathaus nur einen Steinwurf entfernt ist, wirft Wanner der Gemeinde vor. Die habe über die Dritte Bürgermeisterin Marlene Greinwald mitgeteilt, "mit mir nicht mehr korrespondieren zu wollen. Damit hat sie den Gesprächsfaden abgeschnitten."

© SZ vom 12.07.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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