Tutzing:Gericht weist Klage gegen Wanner ab

Der frühere Tutzinger Bürgermeister Stephan Wanner sieht sich als Gewinner eines Rechtsstreits mit der Gemeinde. Denn die Zivilkammer des Landgerichts München II hat in einem Verkündigungstermin am Freitag die Klage der Gemeinde, vertreten durch Bürgermeister Rudolf Krug, wegen Unterlassung abgewiesen. Die Gemeinde hat sämtliche Kosten zu tragen. Schriftlich liegt das Urteil noch nicht vor. Daher wollte sich der amtierende Rathauschef am Montag auch noch nicht eingehender dazu äußern. "Ich vermute sehr stark, dass die Klage wegen einer Formalie abgewiesen wurde", so Krug. Möglicherweise dürfe die Gemeinde nicht für ihren Rechnungsprüfungsausschuss klagen. Genau der Punkt sollte juristisch geklärt werden. Hintergrund waren Äußerungen Wanners in Zusammenhang mit dem Prüfbericht der Jahresrechnung 2010 über Ausschussmitglieder, die diese als ehrenrührig und diffamierend ansahen. Wanner teilte nun mit, dass er seine Behauptungen weiter aufrecht erhalten dürfe.

© SZ vom 08.03.2016 / manu - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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