Tutzing:Gemeinde schreibt Lokalen Parkplatzanzahl vor

Die geplante Erweiterung des Midgardhauses mit einem kleinen Festsaal ("Salettl") und einem größeren Biergarten unter einem neuen Betreiber war der Auslöser: Tutzing will, dass es bei gastronomischen Betrieben künftig ausreichend Parkplätze gibt. Zunächst hat der Gemeinderat nur eine Stellplatzverordnung für den Teilbereich Midgardhaus verabschiedet. Später soll die Vorgabe auf Lokale im ganzen Gemeindegebiet angewendet werden. Bestehende Betriebe genießen Bestandsschutz, sie sind von der künftigen Regelung nicht betroffen. Die schreibt vor, dass pro 20 Quadratmeter Nettogastraumfläche ein Kfz-Stellplatz mit mindestens fünf Meter Länge und 2,30 Meter Breite nachzuweisen ist sowie ein Fahrradabstellplatz mit mindestens 1,3 Quadratmeter. Für je drei Betten bei der Vermietung von Ferienwohnungen im Midgardhaus ist ebenfalls ein Parkplatz erforderlich. Werden die nötigen Stellplätze nicht nachgewiesen, ist für einen fehlenden Autoparkplatz eine Ablöse von 10 000 Euro fällig, für einen Fahrradabstellplatz 1000 Euro. Summen aus Ablöseverträgen mussten früher für öffentliche Parkplätze im Gemeindegebiet verwendet werden. Jetzt könnte Tutzing sie auch für Buslinien einsetzen, so die Rathausverwaltung.

© SZ vom 10.12.2019 / manu - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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