Tutzing:Freinachtumtriebe haben Nachspiel

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Vizebürgermeisterin entsetzt über Rowdytum - Belohnung für Täterhinweise

Von Manuela Warkocz, Tutzing

Was in der Freinacht in Tutzing alles los war, hatte Dienstagabend im Gemeinderat ein Nachspiel. Vizebürgermeisterin Elisabeth Dörrenberg (CSU), normalerweise eine besonnene Frau, machte ihrem Ärger über die vielen Sachbeschädigungen in der Nacht von 30. April auf 1. Mai Luft: "Das hat nichts mit Brauchtum zu tun, es ging nur ums Kaputtmachen, das ist einfach nur schäbig." Sie nimmt die Eltern der Kinder und Jugendlichen in die Pflicht, die bis nach Mitternacht um die Häuser zogen und mutmaßlich für den Vandalismus verantwortlich sind: "Die Eltern sollten ihre Kinder zur Raison bringen", fordert die kommissarische Rathauschefin. Die Polizei bestätigt, dass es diesmal in der Seegemeinde besonders schlimm zugegangen sei und auch mehrmaliges Patrouillieren kaum Wirkung gezeigt habe. Bis Dienstagmittag seien fast 25 Anzeigen eingegangen, man rechne mit weiteren, heißt es von der Polizeiinspektion Starnberg. Unter anderem wurden sieben Laternen an der Brahmspromenade und drei weitere Lichtmasten im Ort beschädigt, an acht Autos Spiegel und Antennen abgetreten oder auf dem Dach herumgehüpft, meterweise Zäune herausgerissen, Müll aus Papierkörben gezerrt, der sich im See fand, unzählige Blumentöpfe zerdeppert. Ein Immobilienbüro an der Hauptstraße beklagt, dass seine Markisen durchstochen wurden: Schaden allein hier mehrere tausend Euro. Die Gemeinde will eine Belohnung aussetzen für Hinweise, die zur Ergreifung der Täter führen. Die Gemeinderäte beschlossen, 300 Euro auszuloben. Den Freinacht-Unfug prinzipiell zu verbieten, wie Peter Stich (CSU) vorschlug, kann der Gemeinderat nicht. Höchstens appellieren, den Schabernack wieder auf wirklich originelle Ideen zurückzuführen. Heinrich Reiter (Freie Wähler) hatte einen Anschlag am Rathaus entdeckt - mit neuen bürgerfreundlichen Öffnungszeiten, zweimal in der Woche bis 21 Uhr. "Das", findet er, "hat einen gewissen Charme."

© SZ vom 04.05.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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