Tutzing:Es bleibt bei der Zweitwohnungssteuer

Tutzings Zweitwohnungssteuer steht im juristischen Kreuzfeuer. Denn gegen die Satzung, die seit 2004 gilt, wurde Widerspruch eingelegt. Die Seegemeinde steht damit aber nicht alleine da. Denn Tutzing hat die Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetags übernommen, die das Verwaltungsgericht München in zwei Fällen für nichtig erklärt hat. Begründet hatte das Gericht die Entscheidung mit einem Verstoß gegen die Stufentabelle. Einer der beiden Fälle sei mit Tutzing vergleichbar, trug Bürgermeister Rudolf Krug im Gemeinderat vor. Der Bayerische Gemeindetag hat aber gegen die Entscheidung Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt. Mit einem Urteil ist Krug zufolge noch heuer zu rechnen. Das Landratsamt Starnberg wollte nun wissen, wie Tutzing weiter mit der Zweitwohnungssteuer verfahren wolle, riet seinerseits aber, daran festzuhalten. So sahen das auch einstimmig die Gemeinderäte. Das ist insofern sinnvoll, da die diesjährigen Bescheide den 82 betroffenen Tutzingern bereits zugestellt wurden. Aus Etatsicht sind die Einnahmen nicht unerheblich. Laut Verwaltung hat Tutzing vergangenes Jahr 153 300 Euro über die Zweitwohnungssteuer erhalten.

© SZ vom 19.04.2016 / manu - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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