In der juristischen Auseinandersetzung zwischen der Gemeinde und dem früheren Bürgermeister Stephan Wanner ist am Dienstagabend die schriftliche Urteilsbegründung der Zivilkammer des Landgerichts München II im Rathaus eingegangen. Der Richter bezweifelte demnach die Legitimation der Gemeinde, für einzelne Gemeinderäte zu klagen, wies die Klage daher ab. "Konkrete Aussagen wurden gar nicht geprüft", betonte Bürgermeister Rudolf Krug, etwa diffamierende Äußerungen, vor denen die Gemeinde Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses schützen wollte. "So weit hat man sich gar nicht in die umfangreichen Unterlagen verstiegen." Die Klageabweisung kam für Krug "nicht überraschend", nachdem der Richter mündlich im Dezember bereits entsprechende Hinweise gegeben habe. Es gäbe zwar die Möglichkeit der Berufung. Ob sich das lohne, werde er mit dem Gemeinderat entscheiden - "wie alle Vorgehensweisen in Zusammenhang mit Herrn Wanner". Allerdings sieht Krug "in Tutzing derzeit wichtigere Themen".
Tutzing:Das Klage-Problem
Bürgermeister will weiteres Vorgehen mit Gemeinderat erörtern
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