Tutzing:Bauausschuss legt sich quer

Lesezeit: 1 min

Landratsamt will große Dachterrassen in Tutzing dennoch nachträglich genehmigen

Im Tutzinger Bauausschuss herrscht Unverständnis über den Umgang des Landratsamtes mit einem Schwarzbau. Für ein neues Einfamilienhaus am Von-Hillern-Weg umfasste die Baugenehmigung zwei Dachterrassen. Anstatt aber die West-Terrasse auf die genehmigten 4,26 Quadratmeter zu beschränken, ließ die Bauherrin eine 26,96 Quadratmeter große Terrasse errichten. Die Ost-Terrasse wurde von 7,72 Quadratmeter auf 17,12 Quadratmeter ausgedehnt. Als die Schwarzbauten entdeckt wurden, reichte die Bauherrin im August 2016 einen Tekturantrag ein, um nachträglich eine Genehmigung zu bekommen. Diese Legalisierung lehnte der Bauausschuss einstimmig ab. Dachterrassen seien "aus nachbarschützenden Gründen generell nicht gewünscht", so die Begründung. Zudem sei es Linie der Gemeinde, "widerrechtlich errichtete Bauvorhaben grundsätzlich nicht nachträglich zu genehmigen", um eine Präzedenzwirkung zu vermeiden. Das Kreisbauamt Starnberg ist allerdings anderer Ansicht. Die Behörde teilt mit, die Gemeinde habe das Einvernehmen zu Unrecht verweigert. Das Bauvorhaben liege nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans und müsse nach der Umgebungsbebauung beurteilt werden. Das Landratsamt führt in der unmittelbaren Umgebung zwei Bezugsfälle an, Von-Hillern-Weg 1a und Traubinger Straße 50b. Und kündigt an, das gemeindliche Einvernehmen zu ersetzen. "Wenn die Dachterrassen von vornherein in der jetzigen Größe beantragt worden wären, wären sie genehmigungsfähig gewesen", erklärt Behördensprecherin Barbara Beck auf SZ-Nachfrage.

Der Bauausschuss blieb in seiner jüngsten Sitzung bei seiner grundsätzlichen Ablehnung. Dachterrassen beeinträchtigten das Sichtfeld für Nachbarn und leisteten der Abgrenzung Vorschub, betonte Georg Schuster (ÖDP). Baureferent Wolfgang Marchner (Bürger für Tutzing) ergänzte: "Zunächst kommt eine Absturzsicherung, dann flattert eine Markise lustig im Wind und wir haben eine Situation ähnlich wie in einer Badeanstalt."

Entsprechend drang der Ausschuss darauf, dass beim geplanten Neubau eines Doppelhauses an der Cäsar-von-Hofacker-Straße zwei Dachterrassen gestrichen werden. Sie sollten mit jeweils 20 Quadratmeter im Norden und Süden auf Carports gebaut werden und direkt von den Wohnräumen aus zu betreten sein. In Tutzing wird mit allen erdenklichen Mitteln versucht, den begehrten Blick auf den See zu zementieren.

© SZ vom 26.01.2018 / manu - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: