Tutzing:Außentreppe darf bleiben

Der Aufgang wird im Nachhinein genehmigt

Eine schwarz gebaute Außentreppe an einem Haus in der Bergwiesenstraße wird jetzt doch legalisiert. Der Tutzinger Bauausschuss hatte im Januar den nachträglich eingereichten Antrag für eine Baugenehmigung des als "Nottreppe" deklarierten Aufgangs einstimmig abgelehnt. Die Kommunalpolitiker sahen keine Notwendigkeit für die Treppe, vielmehr die Gefahr eines Präzedenzfalles. Sie vermuteten, dass die Treppe dazu diene, ein Flachdach als Terrasse zu nutzen. Das Landratsamt sieht dagegen keine Gründe für eine Ablehnung. Es handle sich bei der Treppe an der Nordfassade um ein "untergeordnetes Bauteil", das sich in die Umgebung einfüge. Die Behörde kündigte an, das gemeindliche Einvernehmen zu ersetzen, was Heinrich Reiter (Freie Wähler) "sehr unglücklich" fand. Aus Sicht der Gemeinde sei das Bauvorhaben von Anfang schwierig gelaufen, erinnerte Marlene Greinwald. Mit 7:3 stimmte die Mehrheit für die Genehmigung.

© SZ vom 25.04.2016 / manu - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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