Straßenausbaubeiträge:Hauseigentümer sparen Zehntausende

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Altfälle wie in der Riedeselstraße müssen 25 Jahre nach Beginn der Ersterschließung nicht mehr zahlen. (Foto: Arlet Ulfers)

Starnberg befreit die Grundstückseigner an vorerst 28 Straßen. Obwohl der Freistaat die Gebühr abgeschafft hat, bleiben Ausnahmen

Von Peter Haacke , Starnberg

Wenn's ums Geld geht, hört für die meisten Grundstückseigentümer der Spaß auf: Erschließungsbeiträge für den Straßenbau dürften zu den umstrittensten Zahlungen zählen, die bei Betroffenen seit Jahren massiven Unmut erzeugen. 2018 wurde in Bayern die umstrittene Straßenausbaubeitragssatzung rückwirkend abgeschafft. Bis dahin konnten für Verbesserungsmaßnahmen und Erneuerungen von Straßen, Wegen und Plätzen auch noch nach 25 Jahren Beiträge erhoben werden. Mit der Gesetzesänderung ist es damit vorbei: Vorerst 28 Straßen in Starnberg hat der Stadtrat nun einstimmig als Altfälle von der Beitragspflicht befreit.

Doch es gibt weiterhin Sonderfälle und Ausnahmen, über die der Stadtrat jüngst debattierte. Wer zahlt und wer zahlt nicht, wenn aus Wegen asphaltierte Straßen werden, Kanäle, Randsteine und Bürgersteige gebaut, Straßenbeleuchtungen installiert oder Bäume gepflanzt werden? Was sind Altfälle? Wie verhält es sich mit historischen Straßen? Antworten darauf weiß der Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Rainer Döring. Er mühte sich am Montag, dem Stadtrat die Grundlagen einer komplexen Materie zu vermitteln, wobei Details dennoch ungeklärt blieben. Selbst Bürgermeister Patrick Janik gestand ein, er durchschaue die Thematik nicht vollständig - was auch für die meisten Stadträte, erst recht aber für Betroffene gelten dürfte.

Dies ist freilich kein Wunder. Denn der Gesetzgeber hat die Erhebung von Erschließungsbeiträgen an diverse Bedingungen geknüpft, die es auch Fachleuten wie Döring schwer machen, stets eindeutige Aussagen zu treffen. Entscheidend ist der Beginn der erstmaligen Herstellung, der eine 25-Jahres-Frist auslöst: Altfälle, die bis April 2021 hätten abgerechnet werden müssen, gelten nach Ablauf der Frist als "erstmalig endgültig hergestellt", auch wenn bestimmte Merkmale fehlen - etwa Straßenbeleuchtung oder Bürgersteig. Erschließungsbeiträge werden somit nicht mehr erhoben. Auch für Anwohner "historischer Straßen" - zumeist Staatsstraßen - entfällt eine Abrechnung. Für alle anderen Straßen gilt: Sind die Voraussetzungen erfüllt, ist eine Gemeinde aufgrund des gesetzlichen Beitragserhebungszwangs verpflichtet, ihren Aufwand über Erschließungsbeiträge zu refinanzieren. Ein Verstoß dagegen kann haftungsrechtliche oder sogar strafrechtliche Konsequenzen haben. Je nach Grundstücksgröße kommen erhebliche Summen zusammen.

In Starnberg sind mittlerweile alle Straßen kategorisiert. Ein Bruchteil davon sind Altfälle, weitere dürften hinzukommen. Wie es sich mit den übrigen Straßen verhält, bleibt abzuwarten. Stadtrat Otto Gaßner (UWG) vermutet eine ganz Fülle von Straßen, die mit einem Gesamtvolumen von 40 Millionen Euro noch abgerechnet werden müssten. Das birgt Konfliktpotenzial - ein Schwerpunkt dürfte im Ortsteil Hanfeld liegen.

In diesen Straßen wird die Stadt Starnberg Grundstückseigentümer nicht mehr zur Kasse bitten : Alpspitzstraße, Am Mühlberg, Am Schloßhölzl, Berger Straße, Birkenleite, Bismarckstraße, Carolinenstraße, Defreggerstraße, Eugen-Roth-Straße, Finkenstraße, Hans-Zellner-Weg, Harkirchner Straße, Josef-Jägerhuber-Straße, Kreuzstraße, Luitpoldstraße, Moosanger, Oskar-von-Miller-Straße, Peter-Rosegger-Straße, Prinzenweg, Riedeselstraße, Schiffbauerweg, Schlossweg, Seeblick, Seestraße, Stuckstraße, Tassiloweg, Wangener Straße, Würmstraße. Die Liste ist noch nicht abgeschlossen.

© SZ vom 28.04.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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