Stockdorf:Lärmschutz ausnahmsweise erlaubt

Eigentlich dürfen Zäune im Gautinger Gemeindegebiet nur 1,30 Meter hoch sein, doch es gibt Ausnahmen. Zum Beispiel an der stark befahrenen Ortsdurchfahrt von Stockdorf, wo eine Anwohnerin nun auf einer Länge von 29 Metern eine zwei Meter hohe Lärmschutzwand aus Holz errichten darf. "Das ist eine lärmgeplagte Straße", sagte die Gautinger Bürgermeisterin Brigitte Kössinger vor der einstimmigen Entscheidung im Bauausschuss. Ebenso einmütig hat der Ausschuss zwei Tagesordnungspunkte später einen 1,80 Meter hohen Staketenzaun an der Frühlingstraße in Gauting abgelehnt. Laut Einfriedungssatzung wäre diese Höhe zwar für eine lebende Hecke, aber nicht für einen Zaun zulässig. Generell heißt es in dieser Ortsvorschrift auch, von Einfriedungen dürfe "keine geschlossene, wandartige Wirkung ausgehen".

© SZ vom 06.07.2017 / rzl - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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