Starnberger See:Gänsejagd schockiert Badegäste

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"Wild-West-Methode": Der Abschuss von Wasservögeln am Tutzinger Badeplatz entsetzt nicht nur Badegäste.

Wolfgang Prochaska

Der Streit um die Gänsejagd am Starnberger See hat in diesem Jahr einen neuen Höhepunkt erreicht. Auslöser ist eine Jagdaktion im Bereich des öffentlichen Badeplatzes von Tutzing, die am 15. August um 8.30 Uhr stattfand und die der Bund Naturschutz (BN) inzwischen als "Wild-West-Methode" charakterisierte.

Leben gefährlich: Starnbergs Gänse. (Foto: STA)

Dort schossen Seejäger, wie Badegäste an diesem Sonntagmorgen aufgeregt der Polizei schilderten, vier Gänse in unmittelbarer Nähe des Badeareals ab. Von 15 Meter Entfernung ist die Rede, was einem Badenden dazu veranlasste, nicht nur zur Polizei zu gehen, sondern zugleich Anzeige bei der Staatsanwaltschaft München zu erstatten.

Auch der Bund Naturschutz wurde eingeschaltet, der nun mit den Jägern und der zuständigen Unteren Jagdbehörde im Landratsamt Starnberg hart ins Gericht geht. Dessen Kreisvorsitzender Günter Schorn spricht in einer Pressemitteilung von "Gänsemord" und fordert dessen "Stopp". Zudem hat er die Vermutung, dass "am Starnberger See zur Zeit versucht werde, die Kanadagänse auszurotten". Bei den geschossenen Wasservögeln handelte es sich um diese Vogelart. Schorn bekräftigte gestern noch einmal seinen Vorwurf im Gespräch mit der SZ: "Die Jäger drehen in einer Art und Weise auf, die darauf hindeutet."

Heftig kritisiert werden zudem die Umstände der Jagd. "Was sind das für Jäger, die so fahrlässig an Plätzen schießen dürfen, die normalerweise dafür gesperrt sind?", fragt sich Schorn. Der Starnberger BN-Chef kann nicht glauben, dass das Landratsamt eine Ausnahmegenehmigung für das Badeareal erteilt hat. Er hält diese ansonsten für "unrechtmäßig" und die Jagd für gesetzeswidrig. Die Aufregung ist also groß.

Die Polizei hat den Fall nun zum Landratsamt geschickt, das nach Angaben einer Sprecherin die Angelegenheit auf eventuelle Verstöße gegen Jagd-Auflagen überprüft. Bisher habe man aber keinen Verstoß festgestellt, so die Sprecherin. Zudem verteidigt die Kreisbehörde den Abschuss von Gänsen mit Hinweis auf die "Überpopulation". Tatsächlich sind die Gänse im Sommer für viele Badende und Sonnenhungrige ein Ärgernis, verkoten doch die Wasservögel nicht nur ganze Uferbereiche, sondern auch Liegewiesen wie in Percha, Kempfenhausen oder Possenhofen.

Auf Grund der vielen Beschwerden und der "gesundheitlichen Gefährdungen" durch den Kot hat sich das Landratsamt Starnberg zu einer intensiven Bejagung der Gänse entschlossen - und damit einen ständigen Streit zwischen Jägern und Naturschützern beschworen.

So genehmigte die Behörde auch einen Antrag der Seejäger auf Verkürzung der Schonzeiten. Das heißt: Es kann von 20. Juli bis 15. Januar durchgehend geschossen werden. Zuvor durften Graugänse nur im August beziehungsweise von 1. November bis 15. Januar gejagt werden. Der Abschuss der Kanadagänse war nur von November bis 15. Januar erlaubt.

Heuer verzögerte sich der Abschuss der Vögel laut Jagdberater Bruno Dietz, da die Gänse wegen des schlechten Wetters später flügge wurden. Tiere, die ihre Jungen noch groß ziehen, dürfen nicht geschossen werden. 20 Seejäger stellen den Wasservögeln am Starnberger See nach.

© SZ vom 01.09.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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