Starnberg:Zu viel Aufwand

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Stadt verzichtet weiter auf Zweckentfremdungssatzung

Eine Zweckentfremdungssatzung, die dem Wohnraummangel abhelfen und eine missbräuchliche Vermietung sowie Leerstand verhindern soll, wird es auch weiterhin nicht geben in Starnberg und seinen Ortsteilen. Gegen die Stimmen von SPD, Grünen, Michael Mignoli (BLS) und Angelika Wahmke (UWG) lehnte das Gremium einen entsprechenden Antrag aus der Bürgerversammlung vom 25. November ab und folgte damit einer Beschlussempfehlung der Verwaltung. Zur Begründung hieß es, der Verwaltungs- und Prüfaufwand sei zu groß.

Mitarbeiter des Rathaus hatten zuvor im Internet recherchiert und auf der Homepage der Region "StarnbergAmmersee" in Starnberg 19 Anbieter für Ferienwohnungen entdeckt. Ein Suchlauf auf der Internetplattform von Airbnb - ein Online-Marktplatz für die Vermittlung oder Vermittlung von Unterkünften von Privatleuten für Touristen - ergab laut Verwaltung für Starnberg rund 70 Treffer. Insgesamt listet die Plattform für die Kreisstadt mehr als 300 verschiedenste Unterkünfte auf. In den vergangenen drei Jahren wurden insgesamt 36 Anträge auf Baugenehmigung für Nutzungsänderungen beim Rathaus eingereicht, fünf davon auf Umwandlung von Wohnraum in anderweitige Nutzungen. Genehmigt wurden hiervon drei Anträge. Nur in zwei Fällen sei das Landratsamt eingeschritten, weil Wohnungen wechselnd oder dauerhaft an Saisonarbeitskräfte oder Feriengäste vermietet wurden.

Weidner (SPD) erinnerte daran, dass Wohnungen ein knappes Gut sind: "Viele Bürger suchen verzweifelt eine Wohnung", sagte er, "vielleicht hilft in manchen Fällen auch schon eine Drohung". Wahmke hegte Zweifel an den recherchierten Daten der Verwaltung und fragte im Hinblick auf eine Kontrolle: "Wo ist das Problem?" Bürgermeisterin Eva John antwortete: "Es ist die Arbeit." Entscheidend für die Ablehnung war das Votum der CSU: Thomas Beigel erklärte, durch eine Satzung schaffe man keinen zusätzlichen Wohnraum. Auch wolle er keine Eigentümer gängeln, wenn die ihre Wohnungen leer stehen ließen. Ferienwohnungen seien im Hinblick auf Tourismusförderung nicht per se negativ. Auch Stefan Frey erkannte in einer Zweckentfremdungssatzung keine Problemlösung im großen Stil gegen Wohnungsleerstand. Das würde nur einen Rattenschwanz an Bürokratie nach sich ziehen.

© SZ vom 31.01.2020 / phaa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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