Starnberg:"Völlig überreagiert"

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32-Jähriger wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt

Von Christian Deussing, Starnberg

Das afghanische Ehepaar aus dem Landkreis Starnberg lebte seit einiger Zeit getrennt, als der Mann der Anklage zufolge im November 2019 mindestens dreimal seiner Partnerin mit flacher Hand ins Gesicht geschlagen hat. Zwei Monate später kam es offenbar wegen nicht gezahlten Kindergeldes erneut zu einem Streit, wobei der 32-jährige Angeklagte über Whatsapp seiner Frau gedroht haben soll, sie zu töten. Laut den Ermittlungen hämmerte er an die Wohnungstür seiner Partnerin, verschaffte sich den Zugang, trat und schlug mit der Faust auf sie ein. Dann soll der Mann die Frau gewürgt und erst von ihr abgelassen haben, als eines der gemeinsamen Kinder schreiend aufgetaucht war. Der arbeitslose Handwerker wurde vom Amtsgericht Starnberg wegen vorsätzlicher und gefährlicher Körperverletzung sowie wegen Bedrohung zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe zur Bewährung und hundert Stunden sozialer Arbeit verurteilt.

Der geständige Angeklagte, der sich im Prozess bei seiner Frau entschuldigte, nahm das Urteil an. Sein Verteidiger führte aber auch aus, dass die Ehefrau seinem Mandanten geschrieben habe, die Polizei zu rufen und "ihn fertig zu machen", wenn er so weiter mache. Als es um den Kindergeldantrag ging, habe sie ihn auch beleidigt und ihm vorgeworfen, "kein Mann zu sein", was ihn vor dem "kulturellen Hintergrund tief ins Mark getroffen" habe. Dem Anwalt zufolge war der Betrag dem Mann damals noch nicht überwiesen worden, woraufhin der Streit zwischen den Eheleuten eskaliert sei. Der Angeklagte habe dann Whisky getrunken und in seiner Wut "völlig überreagiert", sagte der Verteidiger und versuchte, damit den gewalttätigen Ausbruch zu erklären.

Bei den Attacken hatte das Opfer laut Attest Blutergüsse am Ohr und Jochbein erlitten. "Ich habe aber jetzt keine Angst mehr und verzeihe ihm", sagte die 30-Jährige in der Verhandlung. Einen Kontakt gebe es jedoch nur noch wegen der Kinder. Die Ehefrau bat das Gericht schließlich darum, ihn als "Vater ihrer Kinder nicht so hart zu bestrafen". Die Richterin versuchte, dieser Bitte im Urteil zu entsprechen. Denn zum Glück gehe es dem Opfer wieder gut - zumindest hinsichtlich der körperlichen Verletzungen. Allerdings habe der Mann im Streit die falsche Entscheidung getroffen, die sich auf keinen Fall wiederholen dürfe. Darauf soll nun auch ein Bewährungshelfer achten.

© SZ vom 26.03.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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