Starnberg:Stadt erinnert an Räum- und Streupflicht

Die Vorboten des Winters haben sich bereits angekündigt, es ist nur eine Frage der Zeit, wann es auch in den Niederungen des Alpenvorlands schneien wird. Hauseigentümer wie Mieter sollten sich also wappnen, doch auch die Mitarbeiter der jeweiligen Betriebshöfe sind bei Eis und Schnee wieder gefragt, die öffentlichen Straßen zu räumen und zu streuen. Dazu ist jedoch die Mithilfe und Rücksichtnahme der Anwohner gefordert.

Die Starnberger Stadtverwaltung bittet darum, in den Wintermonaten in engen Straßen genügend Platz für Räum- und Streufahrzeuge zu lassen; der Mindestabstand beträgt drei Meter. Straßenkreuzungen und Einmündungen sollten ohnehin frei bleiben von abgestellten Fahrzeugen. Erinnert wird auch an die Räum- und Streupflicht: Die Gehwege müssen bei Schnee-, Eis- oder Reifglätte werktags von 7 bis 19 Uhr sowie sonn- und feiertags von 8 bis 18 Uhr geräumt und gestreut sein. Ist kein Gehweg vorhanden, muss ein Meter breiter Streifen am Rande der Fahrbahn freigelegt werden. Als Streugut sollten abstumpfende Stoffe wie Sand oder Splitt verwendet werden, auftauende Streumittel wie Salz sind in Ausnahmefällen - etwa Eisregen - erlaubt.

Bepflanzungen auf Grundstücken, die an öffentliche Wege angrenzen, sollten bereits vor dem ersten Schneefall soweit zurückgeschnitten sein, dass keine Schäden entstehen können. Die Abstände betragen 2,5 Meter vom Boden bei Pflanzen an Geh- und Radwegen und 4,5 Meter an der Fahrbahn. Weitere Einzelheiten zur Räum- und Streupflicht finden sich unter "Satzungen und Verordnungen" auf der Homepage der Stadt unter www.starnberg.de.

© SZ vom 16.11.2021 / phaa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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