Starnberg:Roth verteidigt die Gänsejagd

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Die einen sprechen von Ausrottung, die anderen von Regulierung des Bestands: In Starnberg gibt es Ärger um die Gänsejagd. Landrat Roth hat diese nun verteidigt - mit Verweis auf den Naturschutz.

G. Summer

Die Jagd auf Kanada- und Graugänse am Starnberger See zielt nicht auf die Ausrottung der Tiere, sondern auf die Regulierung des Bestands ab. Sie steht im Einklang mit der Vogelschutzrichtlinie und dem Ramsar-Abkommen. Mit diesen Worten hat Landrat Karl Roth die Kritik von Günter Schorn an der Unteren Naturschutzbehörde zurückgewiesen. Wie berichtet, hatte der Kreischef des Bundes Naturschutz moniert, die Fachbehörde des Landratsamts sehen tatenlos dabei zu, "wie auf und am Starnberger See der EU-Vogelschutzrichtlinie zuwiderlaufende Aktivitäten stattfinden". Dabei gefährde die Jagd auch Menschen.

Streit um Gänsejagd am Starnberger See: Landrat Karl Roth hat das Vorgehen nun verteidigt. (Foto: STA)

Roth zufolge bedeutet Naturschutz den Ausgleich zwischen unterschiedlichen Interessen - "Polarisierungen und pauschalen Angriffen" dürften der Sache am wenigsten dienen. Zwar stehe die hohe Bedeutung des Vogelschutzes am Starnberger See außer Frage. Aber es gebe eben auch andere naturschutzfachliche Aspekte, die zu berücksichtigen seien. So nutzten neben den Gänsen etwa 160 weitere, teilweise vom Aussterben bedrohte oder stark gefährdete Vogelarten den See als Brut-, Nahrungs-, Rast- und Lebensraum. Vielen Fischen diene das Schilf als Kinderstube. Mehr noch, den noch verbliebenen Schilfflächen komme eine hohe Bedeutung für viele Tierarten als Rückzugs- und Lebensraum zu.

Sie müssten deshalb vor dem Wildverbiss unter anderen durch "eine sich ungebremst entwickelnde Gänsepopulation" bewahrt werden. Roth schreibt: "Insofern kann die waidgerechte Jagd auch praktizierter Arten- und Naturschutz sein." Hinzu komme das berechtigte Interesse der Landwirtschaft am Schutz der Ackerflächen vor Wildverbiss und das Interesse der Erholungssuchenden an ungestörtem Naturgenuss. "Ganz zu schweigen von der Notwendigkeit, Badeflächen, auf denen sich Kleinkinder aufhalten und spielen, wegen der Gesundheitsgefährdung möglichst von Kot freizuhalten."

Es entspreche auch nicht den Tatsachen, dass allein die Jagd praktiziert werde, so Roth. Im Gespräch waren und seien unterschiedlichste Methoden, ob nun Hunde gegen die Gänse eingesetzt würden oder Kehrmaschinen gegen den Kot. Richtig sei, dass es "keine Patentlösung gibt". Dass durch die Jagd am 15. August in unmittelbarer Nähe des Badeareals in Tutzing Menschen gefährdet wurden, "konnte nach den sofort eingeleiteten Ermittlungen des Landratsamts und der Polizei nicht bestätigt werden".

© SZ vom 15.09.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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