Starnberg:Polizei lehnt Zebrastreifen ab

Große Pläne hatte es in Starnberg für einen Umbau der Kreuzung gegeben, die am Rand der Innenstadt Leutstettener-, Ludwig-Jägerhuber- und Kaiser-Wilhelm-Straße verbindet: Um Fußgängern, Radfahrern und behinderten Menschen das Überqueren der viel befahrenen Kreuzung zu erleichtern, waren die Fahrbahnen zunächst provisorisch verengt worden. Dies erwies sich jedoch als hinderlich für den motorisierten Verkehr, so dass die Einbauten teilweise wieder entfernt wurden. In der weiteren Planung waren auch Fußgängerüberwege als Zebrastreifen, doch auch daraus wird wohl nichts: Das Vorhaben scheitert an gesetzlichen Vorgaben der Straßenverkehrsordnung. Zwar sind die meisten Kriterien für Zebrastreifen erfüllt, doch zwei eben nicht: Die Anlagen würden sich im Bereich einer abknickenden Vorfahrtbefinden, zudem sind die erforderlichen Sichtweiten - 50 Meter auf den Fußgängerüberweg und 30 Meter auf Warteflächen - nicht gegeben. Die ÖPNV-Stelle im Landratsamt sowie die Polizeiinspektion Starnberg lehnen die Einrichtung von Fußgängerüberwegen an dieser Stelle daher ebenfalls ab - was insbesondere Stadträtin Eva Pfister (BMS) verwunderte, weil sie nach eigenen Angaben vor zwei Jahren als Bürgermeisterin von der Polizei eine andere Stellungnahme erhalten habe. Die Stadtverwaltung will nun in Zusammenarbeit mit dem Inklusionsbeirat eine alternative Lösung zur Verbesserung der Situation erarbeiten.

© SZ vom 17.04.2021 / phaa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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