Starnberg:Hundebesitzer missachten Leinenzwang

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Die Hinterlassenschaften der Tiere gefährden das Trinkwasser. Die Behörden haben deshalb die Vorschriften in Schutzzonen verschärft.

Michael Berzl

Die Vorstellung, dass Bestandteile von Hundekot ins Trinkwasser gelangen könnten, ist mehr als unappetitlich. Die Behörden sehen darin sogar eine Gefahr für die Gesundheit und haben daher die Vorschriften für einige Wasserschutzgebiete im Fünfseenland verschärft. So gilt seit Beginn des Jahres in bestimmten Bereichen in der Nähe von Brunnen ein Leinenzwang. Viele Hundebesitzer wissen das aber noch nicht, oder sie halten sich nicht daran, denn eine entsprechende Verfügung des Landratsamtes bleibe bisher "weitgehend unbeachtet", erklärt die Stadt Starnberg in einer Mitteilung. Das Problem ist auch den Mitarbeitern im Team Wasserrecht im Starnberger Landratsamt bekannt, daher denken sie über Hinweisschilder nach und wollten darüber in den nächsten Wochen mit den betroffenen Wasserversorgern beraten.

Hunde müssen an die Leine, wenn sie sich in den engeren Schutzzonen, um Trinkwasserbrunnen aufhalten. Foto: Rosin (Foto: Photographie Peter Hinz-Rosin)

Hunde dürften eigentlich nur noch an der Leine in die engeren Schutzzonen in der Nähe von vier Brunnen laufen. Das gilt für die Maisinger Schlucht, wo die Starnberger Stadtwerke ihr Wasser holen, für eine Fläche auf Friedinger Flur an der Grenze zu Erling, die im Bereich der Großräumigen Wasserversorgung liegt und für zwei Gebiete im Inninger Gemeindegebiet, für die die AWA Ammersee zuständig ist; das ist der Osterberg südlich der Lindauer Autobahn und eine Fläche südwestlich von Schlagenhofen. Die Ausdehnung dieser Schutzgebiete ist ganz unterschiedlich und hängt vor allem von den Strömungsverhältnissen des Wassers im Untergrund ab. Für Spaziergänger ist gar nicht zu erkennen, wo diese Gebiete beginnen.

Die Vorschriften, die dort gelten, sind auf Aufforderung des bayerischen Umweltministeriums und der Regierung von Oberbayern vom Wasserwirtschaftsamt in Weilheim und dem Landratsamt in Starnberg überprüft und ergänzt worden. Anlass war, dass in Oberbayern bei Tests immer wieder Keime im Trinkwasser festgestellt wurden. Als Verursacher wurde vor allem der Dünger auf den Feldern ausgemacht; Klärschlamm, Gülle und Mist dort auszubringen, ist daher verboten. Die Bauern wurden darüber schon vor Monaten informiert, berichtete eine Mitarbeiterin des Landratsamts, die für Wasserrecht zuständig ist. Eine weitere Problemquelle ist aber auch der Kot von Hunden. Deren Besitzer zu erreichen und zu informieren, ist schwieriger. Sie müssten in den Schutzzonen ihre Tiere nicht nur anleinen, sondern deren Hinterlassenschaften auch gleich einsammeln, mitnehmen und ordnungsgemäß entsorgen, teilt die Stadt mit. Wer gegen die Vorschriften verstößt, kann theoretisch mit einer Geldbuße bis zu 50 000 Euro belegt werden, heißt es im Amtsblatt des Landkreises.

Es sind ganz erhebliche Mengen Exkremente, die nach den Gassigängen liegen bleiben. So weist die Starnberger Stadtverwaltung auf Berechnungen hin, wonach die Mengen an Hundekot, die im unmittelbaren Bereich der Brunnen täglich ausgebracht werden, ungefähr einer Dauerbeweidung mit zwei bis drei Kühen entsprechen. Besonders groß ist das Problem in Ausflugsgebieten wie der Maisinger Schlucht , die bei Spaziergängern und Wanderern sehr beliebt ist.

Wie es im Amtsblatt des Landkreises heißt, belegen Untersuchungen, dass Keime aus Dünger oder Kot nicht nur eine abstrakte, sondern eine ganz konkrete Gefährdung darstellen. Dabei spielt auch eine Rolle, dass in Zukunft mit extrem starken Niederschlägen zu rechnen sei, die diese Keime ins Trinkwasser spülen können.

© SZ vom 25.01.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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