Starnberg:Hühner dürfen wieder ins Freie

Das Landesamt für Gesundheit gibt Entwarnung: Aufgrund rückläufiger Fallzahlen von Geflügelpest wird die Stallpflicht in Bayern ab sofort aufgehoben. Seit vergangenem Herbst waren bundesweit etwa 1400 Fälle von Geflügelpest registriert worden. Im Landkreis Starnberg wurde die Stallpflicht nach dem Fund einer an der Seuche verendeten Möwe bei Herrsching am 27. Januar verhängt; Hausgeflügel war von der Geflügelpest nicht betroffen. Das Landratsamt weist aber darauf hin, dass im Abstand bis zu 500 Metern zum Starnberger See, Ammersee und zur Würm die Stallpflicht weiter besteht.

© SZ vom 29.04.2021 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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