Starnberg:Härtefall-Regel für die Räumpflicht

Wiederholt war schon über die Räum- und Streupflicht diskutiert worden, nun hat der Starnberger Stadtrat bei nur einer Gegenstimme die Ergänzung des thematischen Dauerbrenners abgesegnet: Anlieger beschränkt-öffentlicher Wege können einen Härtefall-Antrag stellen, der sie gegebenenfalls von der Räumpflicht im Winter befreit. Entscheidende Kriterien sind die finanzielle Leistungsfähigkeit der Betroffenen und der Stadt sowie die Besonderheiten der Örtlichkeit. Die Entscheidung über eine Befreiung liegt allein im Ermessen der Stadtverwaltung. Allerdings ist derzeit noch nicht endgültig geklärt, welche der insgesamt rund 45 Wege und Treppenanlagen im Stadtgebiet überhaupt geräumt werden müssen, zumal noch nicht alle Fußwege vollständig erfasst sind. Die Entscheidung darüber wurde in den September vertagt.

© SZ vom 31.05.2021 / phaa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: