Starnberg:Gericht lässt Naturschützer abblitzen

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Klage gegen Bau der Umgehung Weßling: Die Richter weisen die Klage des Bund Naturschutz ab.

Wolfgang Prochaska

Weßling - Die Entscheidung ist gefallen: Das Verwaltungsgericht München hat die Klage des Bundes Naturschutz (BN) gegen den Bau der Weßlinger Umgehungsstraße im vollen Umfang zurückgewiesen. Selbst auf Nachbesserungen beim Artenschutz bezüglich Hirschkäfer und Kamm-Molch hat die zweite Kammer verzichtet. Das teilte das Gericht dem Weßlinger Bürgermeister Michael Muther am Mittwoch mit. Das Urteil bedeutet einen wichtigen Schritt in Richtung Realisierung der Umfahrung.

Vor der Dellinger Höhe zweigt die geplante Umgehung von der Eichenallee ab. (Foto: Sta)

Im Weßlinger Rathaus hielt sich die Freude aber in Grenzen. Denn noch ist ungewiss, ob nicht der BN in Revision geht, falls diese zugelassen wird. Außerdem ist die Finanzierung der Straße noch offen. Weßling kann den Bau in kommunaler Sonderbaulast nicht stemmen, dazu fehlen der Gemeinde, deren Steuereinnahmen stark geschrumpft sind, die Mittel. Sonderbaulast würde bedeuten, dass die Gemeinde die Umfahrung vorfinanziert. Die Nachbargemeinde Gauting praktiziert diese Lösung bei der Umgehung für Ober- und Unterbrunn. Muther schloss diese Möglichkeit im Gespräch mit der SZ aus. "Wir müssen auf die Komplettfinanzierung durch den Freistaat warten", sagte er. Da aber sehr viele andere Straßenbauprojekte noch auf der Liste der Straßenplaner stünden, werde sich Weßling noch ein paar Jahre gedulden müssen, glaubt Muther. Sein Wunsch wäre natürlich, dass der Baubeginn möglichst bald wäre.

Dann müsste aber auch der Grundstückskauf unter Dach und Fach sein. Ist er aber nicht. Noch eine Fläche fehlt laut Muther im Bereich des Golfplatzes Wörthsee. Diese Details und das weitere Vorgehen will er in den nächsten Wochen mit der Regierung von Oberbayern besprechen. Der Weßlinger Bürgermeister kennt sich bei der Bezirksregierung inzwischen gut aus: Er war schon mehrmals dort, um sich um Grundlagen für die angestrebte große Schule in Weßling zu kümmern. Es gibt also viel zu tun.

Das lässt sich auch über den Bund Naturschutz sagen. Der BN-Kreisvorsitzende Günter Schorn zeigte sich enttäuscht über den Urteilsspruch. "Das Gericht hat sich wohl von der Fülle der Maßnahmen beeindrucken lassen", glaubt der Naturschützer. Was ihn auch verblüfft hat, war die "Dreistigkeit", mit der die Experten auf Seiten der Fachbehörden argumentiert haben. Mit Kritik an den Richtern hielt sich Schorn zurück. Er hatte aber den Eindruck, dass sich die zweite Kammer auf die Argumente des BN nicht einlassen wollte. "Die mögen nicht", lautet das Fazit des BN-Chefs. Schorn denkt nun über eine schärfere Gangart nach: "Vielleicht sind wir nicht böse genug. Unsere nette Tour kommt nicht an. Das machen wir künftig anders." In diesem Zusammenhang kündigte der BN-Kreischef eine juristische Auseinandersetzung um die geplante Starnberger Westtangente an. Bei diesem Projekt sei die Verkehrsentlastung noch geringer als bei der Weßlinger Umfahrung. Schorn sieht dadurch bessere Chancen, den Bau gerichtlich zu stoppen.

Jetzt wollen die Naturschützer erst einmal die schriftliche Begründung des Weßlinger Urteils abwarten und mit ihrem Anwalt Ulrich Kaltenegger nach Schwachstellen durchforsten. Dann werde man sich beraten, ob eine Revision sinnvoll sei, so Schorn. Voraussetzung sei natürlich, dass das Verwaltungsgericht das Einlegen von Rechtsmitteln überhaupt erlaubt. Nächste Instanz wäre dann der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH).

Für einen Weßlinger war der Mittwoch allerdings ein Freudentag: für Ludwig Ostermayer. Seit 24 Jahren setzt sich der Arzt für eine Umfahrung ein. "Ich bin wirklich zufrieden", sagte er.

© SZ vom 03.02.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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