Starnberg:Auffahrunfall mit 1,9 Promille

Lesezeit: 2 min

Wiederholungstäter kassiert diesmal eine Bewährungsstrafe

Von Christian Deussing, Starnberg

Zu einer Bewährungsstrafe ist ein 30-jähriger Mann verurteilt worden, der sich betrunken ans Steuer gesetzt und dann in Starnberg einen Unfall verursacht hat. Es ist sieben Monate her, dass der Handwerker mit seinem Transporter auf der Bundesstraße durch die Kreisstadt unterwegs war. Ein Test ergab damals einen Wert von 1,9 Promille - und das bereits am Vormittag.

Der Alkoholsünder rammte den Wagen einer Rentnerin aus Berg, deren Auto wurde auf ein weiteres Fahrzeug geschoben. Bei dem Unfall wurde die Seniorin leicht verletzt, es entstand ein Schaden von etwa 10 000 Euro. Den Unfallverursacher aus Weilheim hat das Starnberger Amtsgericht jetzt wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs und Körperverletzung zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Er muss außerdem 40 Arbeitsstunden ableisten und mindestens zwei Beratungsgespräche über Alkoholsucht absolvieren. Der Angeklagte war geständig, er hatte vor einigen Jahre schon einmal alkoholisiert einen Unfall gebaut und deshalb einen Strafbefehl erhalten.

Nach dem Auffahrunfall vor sieben Monaten stellte sich heraus, dass der gebürtige Rumäne, der seit zehn Jahren in Deutschland lebt, nur über einen Führerschein aus seinem Heimatland verfügte, der aber in Deutschland nicht mehr gültig war. Der 30-Jährige konnte den rumänischen Führerschein wegen einer anderen Trunkenheitsfahrt mit Unfallflucht zunächst nicht umschreiben lassen, hieß es vor Gericht. Doch diese Sache wurde im Verfahren nicht weiter verfolgt, nachdem jetzt eine 14-monatige Führerscheinsperre verhängt wurde.

"Sie sind ja kein unbeschriebenes Blatt", sagte der Amtsrichter. Der Angeklagte sei wohl Alkohol gewöhnt, weil sein Zustand nach dem Zusammenstoß auf der Münchner Straße zuerst gar nicht bemerkt worden sei. Der Fahrer sagte aus, er habe am Abend zuvor bei einer Geburtstagsfeier in München viel Whisky und am Morgen danach auf der Arbeit Bier getrunken. Das Auto, auf das er auffuhr, habe er zu spät bemerkt. Für den Crash entschuldigte sich der selbständige Handwerker in der Verhandlung bei der Autofahrerin aus Berg.

"Ich stand an der Ampel und dann hat es so gescheppert, dass die Sachen von der Auflage auf den Rücksitz flogen", berichtete die 83-Jährige. Sie habe danach Kopfweh und Nackenschmerzen verspürt. Der Unfallfahrer sei nervös, aber nicht aggressiv gewesen, erinnerte sich die Zeugin. Ihr sei nicht aufgefallen, dass der Mann betrunken gewesen sei. Das bemerkte die Polizei erst später bei der Vernehmung in der Wache. An dem Auto der Rentnerin entstand Totalschaden, sie musste danach ein neues kaufen.

Seit dem Unfall hat der Handwerker keine Fahrerlaubnis mehr. Ein Freund müsse ihn seither an zwei oder drei Tagen pro Woche zu Baustellen fahren, denn auch seine Lebensgefährtin habe keinen Führerschein, sagte der Trockenbauer sehr bedrückt. Das sei sicher eine schwierige finanzielle und berufliche Situation und gehe an die Existenz, sagte dazu der Amtsrichter. Doch an diesem Urteil mit einer Sperrfrist von 14 Monaten für die Fahrerlaubnis führe kein Weg vorbei.

© SZ vom 18.12.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: