Siedlung "Rausch":Aus dem Weiler wird jetzt ein Dorf

Lesezeit: 1 min

Die Siedlung Rausch liegt rund zwei Kilometer von Herrsching entfernt. Der Ort hat eine bis ins elfte Jahrhundert zurückreichende Tradition. (Foto: Treybal)

Das Landratsamt Starnberg überrascht die Gemeinde Herrsching mit dem Beschluss, die Ansiedlung in Rausch zum Ortsteil aufzuwerten

Von Patrizia Steipe, Herrsching

Das Landratsamt Starnberg hat für den Weiler Rausch in der Gemeinde Herrsching neues Planungsrecht geschaffen. In Zusammenhang mit einem Bauantrag hatte die Kreisbehörde der Gemeinde Herrsching mitgeteilt, dass es dieses Vorhaben nach Paragraf 34 (Innenbereich) genehmigt hat. Rausch sei demnach kein Weiler - also eine nur aus wenigen Gebäuden bestehende Siedlung - mehr, sondern "erfülle die Kriterien eines Ortsteils im Sinne des Baugesetzbuches". Bisher galt Rausch komplett als Außenbereich (Paragraf 35), in dem außer privilegierte Vorhaben wie land- oder forstwirtschaftliche Gebäude, eigentlich nicht gebaut werden durfte. Für den Herrschinger Bauausschuss kam diese Genehmigung völlig überraschend.

"Hier hat das Landratsamt in eigener Machtvollkommenheit entschieden, ohne vorher mit unserer Verwaltung Rücksprache zu nehmen", ärgerte sich Klaus Pittrich (CSU). Auch Christiane Gruber (BGH/FW) verstand die Entscheidung nicht. Schließlich sei Rausch als Grünzug festgeschrieben. Das sieht die Kreisbehörde allerdings anders. "Rausch bildet einen zusammen hängenden Bebauungskomplex", urteilte das Landratsamt. In Zukunft soll der Ort mit seinen rund zehn Anwesen, Kapelle und einem Reiterhof deswegen bei Bauanträgen wie ein Dorf behandelt werden.

Die Siedlung Rausch liegt rund zwei Kilometer vom S-Bahnhof Herrsching entfernt. Der Ort hat eine bis ins elfte Jahrhundert zurückreichende Tradition. Die kleine Kapelle wurde 1833 erbaut Von der Anhöhe aus blickt man über den Ammersee und das Kloster Andechs. Nach einem zehnminütigen Fußmarsch erreicht man den Ammersee. Jetzt befürchtet der Herrschinger Bauausschuss Konsequenzen aus dem Urteil des Landratsamtes. "So ist weder eine Verdichtung noch eine gewisse Ausdehnung des Ortsteils auszuschließen", meinte Verwaltungsfachwirtin im Herrschinger Bauamt, Melanie Faude, die "bauleitplanerische Maßnahmen" anregte. Um eine Ausuferung der Ortsgrenzen zu verhindern, beschloss der Bauausschuss deswegen eine sogenannte Klarstellungssatzung zu erlassen. Darin sollen Innen- und Außenbereich des Ortsteils Rausch, und die Flächen, auf denen nun neues Baurecht gelten könnte, klar definiert werden. "Wenn wir nichts machen, dann gilt überall der Paragraf 34", befürchtet Bürgermeister Christian Schiller.

© SZ vom 21.09.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: