Seezugang:Der Weg ins Wasser ist wieder frei

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Spaziergänger und Badegäste sind im Rieder Wald südlich von Breitbrunn wieder willkommen. Das Betretungsverbot ist aufgehoben. (Foto: Verein Ammersee-Ostufer)

Auf Beschwerden des Ostufer-Vereins hebt das Landsberger Landratsamt ein Betretungsverbot im Rieder Wald am Ammersee auf. Die Behörde hatte sich nach falschem Kartenmaterial gerichtet. Die Verbotsschilder sind inzwischen abmontiert

Von Sabine Bader, Herrsching

Im Erholungsgelände Rieder Wald bei Breitbrunn ist das Baden wieder erlaubt. Das Landratsamt Landsberg hat Schilder mit Betretungsverboten, die es im vergangenen Sommer dort aufgestellt hatte, wieder abmontiert. Den Anstoß dazu hat der Verein "Ammersee-Ostufer für Mensch und Natur" gegeben, der sich mit einer Petition und Fragen nach der rechtlichen Grundlage an den Landtag gewandt hatte.

Dabei kamen bürokratische Missgeschicke ans Tageslicht. Vor der Beratung im Landtag hatten Abgeordnete die Landratsämter in Landsberg und Starnberg zu Stellungnahmen aufgefordert. Dabei stellte sich heraus, dass die Untere Naturschutzbehörde in Landsberg, die für den Uferbereich des gesamten Ammersees zuständig ist, von Karten ausgegangen war, die nur Entwürfe waren. Die letztlich verabschiedete Version hatte den Badeplatz Rieder Wald ausdrücklich vom Uferbetretungs- und Badeverbot ausgenommen. Der Behörde blieb nicht anderes übrig, als die Schilder unverzüglich zu entfernen.

Weil die Landtagsabgeordneten und Behördenvertreter sich noch einmal ein Bild von der Situation im Rieder Wald machen wollten, trafen sie sich dort am vergangenen Dienstag mit Mitgliedern des Ostufer-Vereins. Bei der Unterredung stellte sich nach Angaben der stellvertretenden Vereinsvorsitzenden Verena Reithmann unter anderem heraus, dass Mitarbeiter im Landratsamt Landsberg in Sachen Rieder Wald das falsche Kartenmaterial nicht nur verwendet, sondern auch noch veröffentlicht hatten. Ein Fehler, den die Behörde laut Eva Berchtold von der Unteren Naturschutzbehörde, inzwischen korrigiert hat. "Für uns selber war das nicht besonders erfreulich", gesteht sie auf Anfrage ein. Damit steht jetzt fest, dass die Erholungssuchenden den etwa 450 Meter langen Uferstreifen direkt im Anschluss an die Bebauung im Süden von Breitbrunn künftig wieder offiziell betreten und zum Baden nutzen dürfen. Der Hauptgrund der Petition hat sich somit erledigt. Darüber sind sich die Protagonisten einig.

Verena Reithmann freut sich jedenfalls, dass Ausflügler nun auf dem Gelände nicht länger "vom Naturgenuss ausgeschlossen werden sollen". Von den Besuchern des Uferstreifens erwartet sie allerdings "einen respektvollen Umgang mit den schützenswerten Natur".

Da die Öffnung des Erholungsgebiets aber nur einen Teil des Uferbereichs im Rieder Wald umfasst, spricht der Vorsitzende des Vereins, Oliver Fendt, auch nur von einem "Teilerfolg". Denn das Badeverbot auf dem angrenzenden Uferstreifen in Richtung Süden, das auch bisher schon galt, bleibt bestehen. Damit ist für den Verein auch weiterhin offen, ob ein so weitreichendes Betretungsverbot in Zuge der Landschaftsschutzverordnung generell gerechtfertigt ist. Aber dies sei eine Frage, die man nicht im Zuge einer Petition, sondern im Einzelfall im Gespräch mit den Behördenvertretern klären wolle, heißt es von Seiten der Vereins.

In Sachen Rieder Wald verweist das Starnberger Landratsamt gerne darauf, dass das Gelände im Zuständigkeitsbereich des Landratsamts Landsberg liegt. Einen kleinen Seitenhieb an die Adresse des Starnberger Landrats Karl Roth, der Vorsitzender des Erholungsflächenvereins München ist, zu dem auch das Gelände gehört, kann sich Fendt in diesem Zusammenhang nicht verkneifen: "Eigentlich wäre es Aufgabe des Erholungsflächenvereins gewesen, für die Nutzungsmöglichkeit des damals mit Staatsgeldern angelegten Geländes zu kämpfen", sagt er.

© SZ vom 24.05.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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