Renaturierung:Keine Pflicht zur Begrünung

Landkreis Starnberg sieht sich nicht zuständig für Bäche

Von Armin Greune, Starnberg/Gilching

Für die Renaturierung von Bachläufen fühlt sich der Landkreis Starnberg nicht zuständig. Sowohl der Kreis-Umweltausschuss als auch der Kreisausschuss haben den Antrag von Peter Unger (Grüne) abgelehnt, von der Verwaltung ein Konzept für die Begrünung von Gewässerufern zu erarbeiten und ein oder zwei Bäche modellhaft umzugestalten. Carina Troll, Geschäftsbereichsleiterin für Umweltschutz am Landratsamt, wies darauf hin, dass der Landkreis - anders als Freistaat und Gemeinden - keine Verpflichtung zum Ausbau und zum Unterhalt von Gewässer habe. Für eine Renaturierung sei eine Zusammenarbeit der Gemeinden mit den Grundbesitzern erforderlich, gelungene Beispiele dafür seien etwa in der Gemeinde Berg zu besichtigen. Jürgen Ehrhardt, Kreisfachberater für Gartenbau, würde es begrüßen, wenn man Landwirte auf die Fördermöglichkeiten für Ausgleichsmaßnahmen an Wasserläufen hinweise und dies "gerne auch mit den Gemeinden voranschieben". Die Landesanstalt für Umweltschutz habe dazu entsprechende Arbeitshilfen erarbeitet.

Im Ausschuss wies Rainer Schnitzler (FW) darauf hin, dass in vielen Kommunen Gewässerentwicklungspläne erstellt wurden, doch es sei "viel Überzeugungsarbeit bei den Grundbesitzern zur Umsetzung nötig." Martin Fink (CSU) hielt die Bepflanzung von Bachufern für überflüssig: "Ich setze mehr auf die natürliche Sukzession", wo dafür Raum vorhanden sei, stelle sich Begleitflora von selbst ein. Schließlich stimmten nur Ungers Fraktionskollegen Anton Maier und Barbara Wanzke für den Antrag.

© SZ vom 06.10.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: