Rechtsstreit beendet:Kläger blitzt vor Gericht ab

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Gilching darf sein neues Rathaus und Bürgerzentrum einweihen

Der Einweihung des neuen Gilchinger Rathauses mit Bürgerzentrum im Juni dieses Jahres steht nun wohl nichts mehr im Wege. Damit muss sich jetzt auch ein 79-jähriger Rentner abfinden. Er hatte gegen das Bauvorhaben in der Pollinger Straße Klage erhoben. Allerdings dürfte die wenig Aussicht auf Erfolg haben, wie sich an diesem Donnerstag vor dem Verwaltungsgericht München zeigte. Der Rentner kritisiert unter anderem die "schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung" für das 17,5 Millionen-Projekt. Sie sei ungenügend, ebenso wie die Erschließung. Der Anwalt des 79-Jährigen, Rechtsanwalt Helmut Menche, ist davon überzeugt, dass "nachbarschützende Gebote der Rücksichtnahme" bei der Genehmigung nicht eingehalten worden seien.

Auf der fast 3000 Quadratmeter großen Fläche, auf der das neue Rathaus und das Bürgerzentrum entstehen, sind zudem 96 ober- und unterirdische Stellplätze für Pkw vorgesehen. Da der Rentner weiter als 28 Meter entfernt wohne, sei eine Klage wegen Lärmbelästigung aussichtslos, so das Gericht. "Wir sehen eher nicht, dass der Verkehrslärm so zunimmt, dass eine Rechtsverletzung vorliegt", sagte der Vorsitzende Richter Johann Oswald. Ebenso sei es für den Kläger zumutbar, dass er bei Staus in der Pollinger Straße, etwa nach Veranstaltungen im Bürgerzentrum, unter Umständen nicht zügig von seinem Grundstück fahren könne. Doch "wir sind nicht in der Situation, dass die Gemeinde ständig Großveranstaltungen durchführt", so Richter Oswald.

Auch der Rentner nahm in der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Stellung und holte zu einem Rundumschlag gegen die Gemeinde Gilching aus. Sie verfolge eine "Salamitaktik", mit der ein Wohngebiet über die Jahre hinweg "kaputt gemacht" werde, lautete einer seiner Vorwürfe. Seinen Garten, so der Kläger, könne er so gut wie nicht mehr nutzen. "Ich frage mich, inwieweit hier noch von einem Wohngebiet gesprochen werden kann", empörte sich der 79-Jährige. Von einer demokratischen Einbindung der Betroffenen könne keine Rede mehr sein. "Die Gemeinde macht alles selbst, meist in geheimer Sitzung." Als der Rentner sich zu der Behauptung verstieg, dass womöglich sogar Betrug im Spiel sei, wurde er vom Richter ermahnt. Eine Entscheidung wird das Gericht an diesem Freitag bekanntgeben.

© SZ vom 22.01.2016 / sal - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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