Rathaus:Gilching macht's nicht länger

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Sonderöffnungszeiten für Bienen-Volksbegehren abgelehnt

Es komme beim Volksbegehren "Artenvielfalt in Bayern - Rettet die Bienen" auf jede Stimme an, betonen die Grünen in Gilching. Die Fraktion forderte daher jetzt in der Gemeinderatssitzung, dass die bisher zweiwöchige Eintragungsfrist vom 31. Januar bis zum 13. Februar verlängert werden sollte. Denn die gesetzlichen Hürden seien für das Volksbegehren sehr hoch - weil sich mindestens zehn Prozent der Wahlberechtigten, also etwa eine Million Bürger, innerhalb von 14 Tagen in den Rathäusern für einen Entscheid eintragen müssten. Die Grünen verwiesen darauf, dass die Rathäuser in Weßling und Tutzing bereits für weitere Tage geöffnet seien und es insbesondere für Berufstätige und Pendler ideal wäre, wenn sie sich auch an Abenden sowie an zwei Samstagen und einem Sonntag von 9 bis 12 Uhr in die Listen eintragen könnten. Außerdem sollte noch am letzten Eintragungstag von 7.30 bis 20 Uhr die Gelegenheit zur Unterschrift gewährt werden.

Doch der Antrag der Grünen wurde mit großer Mehrheit abgelehnt. Auch ein Kompromiss von Rosmarie Brosig (BfG), die einen zweiten Samstag für die Eintragung im Rathaus vorgeschlagen hatte, fiel durch, allerdings sehr knapp. Es sei genügend Zeit, das Volksbegehren mit einer Unterschrift zu unterstützen, sagte Christian Winklmeier (SPD) in der Sitzung. Das Zeitfenster, das die Verwaltung anbiete, reiche aus, meinte auch Martin Fink (CSU). Und sein Fraktionskollege Manfred Herz erklärte: "Wer es ernst nimmt, wird sich die Zeit nehmen, dafür ins Rathaus zu gehen".

Dessen Geschäftsleiter Stefan Amon versicherte, dass man sich über weitere Öffnungszeiten durchaus "Gedanken gemacht" habe. Doch die angebotenen Zeiten seien nach der Landeswahlordnung und laut Landratsamt Starnberg angemessen und ausreichend, um das Volksbegehren zur "Artenvielfalt in Bayern" schriftlich zu unterstützen, betonte Amon. So könnten sich die Bürger am Donnerstag, 7. Februar, auch von 17 bis 19 Uhr und mittwochs jeweils bereits von 7 Uhr an eintragen - was über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehe.

© SZ vom 18.01.2019 / deu - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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