Räum- und Streupflicht:Bei Eis und Schnee rechtzeitig räumen

Einen Vorgeschmack auf den Winter konnte man am Montag im Fünfseenland erleben: weiß gezuckerte Wiesen und Felder, zugefrorene Autoscheiben und ein bisschen Schnee auf den Bürgersteigen. Das nimmt die Stadt Starnberg zum Anlass, Bürger und Hausbesitzer auf ihre Räum- und Streupflicht hinzuweisen. Gehwege müssen bei Schnee-, Eis- oder Reifglätte werktags von sieben bis 19 Uhr sowie sonn- und feiertags von acht bis 18 Uhr geräumt und gestreut sein. Ist kein Gehweg vorhanden, bezieht sich die Räumpflicht auf einen 1,20 Meter breiten Streifen am Fahrbahnrand. Gestreut werden sollte mit Sand oder Splitt, Salz ist grundsätzlich nur in Ausnahmefällen wie Eisregen erlaubt. Auch sollten die Hecken soweit zurückgeschnitten sein, dass sie nicht in den Straßenraum hineinragen. Und Autos müssen in engen Straßen so geparkt werden, dass Räum- und Streufahrzeuge gut vorbeikommen.

© SZ vom 21.11.2018 / of - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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