Pöcking:Trainingsstunden im Hallenbad

Professionelle Schwimmtrainer können Belegungszeiten buchen

Die Gemeinde Pöcking muss ihre Hallenbadsatzung ändern lassen. Belegungszeiten und Gebühren sollen auf den Prüfstand gestellt werden. Dies hat der Hauptausschuss am Dienstag einstimmig beschlossen. Der Grund ist, dass sich Anfragen von professionellen Trainern häufen, die im Hallenbad Einzelunterricht abhalten wollen.

Als das Starnberger Hallenbad wegen Umbaus geschlossen wurde, ist das Schwimmtraining vieler Vereine im Landkreis nach Pöcking verlagert worden. In dem einzigen Hallenbad im Landkreis, das für ein Training geeignet ist, herrschte drangvolle Enge. Nach der Wiedereröffnung des Starnberger Hallenbads hoffte man in Pöcking, dass die Belegungszeiten in ihrer Einrichtung wieder entzerrt werden können. Als eine Bitte von Eltern kam, dass der Einzelunterricht ihres behinderten Kindes weiterhin in Pöcking stattfinden dürfe, wurde der Antrag umgehend befürwortet. Schließlich wollte man die Inklusion von behinderten Kindern unterstützen. Die Einzelgenehmigung zog allerdings viele weitere gleichlautende Anträge nach sich. Nach Angaben des Geschäftsführenden Beamten, Sven Neumann, handelte es sich bei allen Anträgen um Eltern, die ihr behindertes Kind bei dem gleichen professionellen Trainer unterrichten ließen. Dieser habe sich wohl auf den Schwimmunterricht von behinderten Kindern spezialisiert, vermutet Neumann. Er habe jedoch bislang Miete für die Belegungszeiten bezahlt. Nun sollen feste Zeiten ausgewiesen werden, in denen kommerzielle Trainer Buchungszeiten mieten können, ohne dass die Öffnungszeiten für die Pöckinger beeinträchtigt werden. Die Satzung muss nun geändert werden.

© SZ vom 19.10.2018 / SBH - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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