Pöcking:Gratulieren erlaubt

Ob Grüße zum Geburtstag oder zur Silberhochzeit, ob Kondolenzschreiben, Einladungen zu Feiern und Jubiläen oder Pressemitteilungen: Nach dem neuen Datenschutzgesetz benötigen Gemeinden die Einwilligung der Betroffenen, wenn sie diesen Dienst am Bürger künftig anbieten wollen. Nicht einmal Weihnachtsgeschenke oder Zuschüsse an sozial Schwache können verteilt werden, weil das Landratsamt die entsprechenden Daten nicht an die Gemeinden herausgeben darf. Der Pöckinger Finanz- und Hauptausschuss, der Tutzinger und Feldafinger Gemeinderat haben deshalb neue Richtlinien abgesegnet, die den Rathauschefs Rainer Schnitzler, Marlene Greinwald und Bernhard Sontheim erlauben, die Daten zum Wohl der Bürger zu verwenden. In Pöcking sollen die Richtlinien öffentlich ausgehängt werden, damit Pöckinger widersprechen können, falls sie diesen Dienst nicht für sich in Anspruch nehmen wollen.

© SZ vom 10.12.2018 / SBH - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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