Ortsplanung:Neue Vorfahrtsregelung in Weßling

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Einmündung der Gautinger Straße in die Hauptstraße soll umgestaltet werden, um den Verkehr zu beruhigen

Von Patrizia Steipe, Weßling

Zwei Bebauungspläne für Bereiche an der Hauptstraße und der Gautinger Straße in Weßling haben eine wichtige Hürde geschafft. Die Einwände von Trägern öffentlicher Belange, Behörden und Betroffenen sind nun ausgewertet. Die aktualisierten Fassungen der Pläne hat der Bauausschuss nun verabschiedet. Sie werden erneut öffentlich ausgelegt. Grundsätzlich begrüßt hatte der Bund Naturschutz (BN) die innerörtliche Verdichtung, um Wohnraum zu schaffen. Bemängelt hat die BN-Kreisgruppe aber, dass eine artenschutzrechtliche Untersuchung mitten im Winter statt gefunden habe. Es frage sich, wie ein Gutachter zu dieser Jahreszeit eventuell vorhandene Quartiere von Vogel- oder Fledermausarten erkennen will. "Wir verlangen weitere Begehungen", heißt es in dem Einwand. Von Seiten der Unteren Naturschutzbehörde bestehe Einverständnis mit dem Vorgehen, heißt es dazu in der Stellungnahme der Gemeinde. Da es sich um bereits bebautes Gebiet handele, sei die Untersuchung ausreichend gewesen. Fest steht, dass einige erhaltenswerte Bäume einem Neubau zum Opfer fallen müssen. Dafür werden Ersatzpflanzungen angeordnet. Außer der Menge an neuen Bäumen und Sträuchern wird bestimmt, dass sie innerhalb der nächsten Vegetationsperiode gepflanzt werden müssen. Das hatte die Kreisbehörde angeregt.

Das Staatliche Bauamt in Weilheim hatte "einen sehr geringen Abstand" eines Gebäudes zum Geh- und Radweg angemahnt und erinnerte daran, dass man vorwärts mit den Autos von den Grundstücken auf die Straße fahren können müsse. Neue Parkplätze quer zur Fahrbahn wird es insbesondere im Einmündungsbereich der Kreuzung nicht geben. Es wird aber eine Tiefgarage für zehn Fahrzeuge errichtet. Oberirdisch sind drei Stellplätze an der Hauptstraße und vier an der Gautinger Straße vorgesehen.

Um den Verkehr auf der Hauptstraße zu beruhigen, soll die Einmündung der Gautinger Straße in die Hauptstraße so geändert werden, dass die Gautinger Straße eine abknickende Vorfahrtsstraße wird. Dann hätten jeweils die Autofahrer Vorrang, wenn sie auf die Hauptstraße fahren. "Das Staatliche Bauamt und die Gemeinde stehen hierzu bereits in Kontakt", versicherte die Gemeinde.

Kein Zufall seien die unterschiedlichen Wandhöhen an der Hauptstraße. Das liege daran, dass Läden im Erdgeschoss erlaubt werden sollen. Die wechselnden Wandhöhen bezeichneten die Weßlinger als "optisch nicht störend und eher auflockernd". Im Bebauungsplan wurden außerdem Bereiche festgesetzt, in denen weder Zäune, noch Pflanzen, Stapel oder Gegenstände höher als 80 Zentimeter über die Fahrbahn ragen dürfen.

Eingearbeitet wurden Anregungen der Unteren Immissionsschutzbehörde. So sollen die Fenster von Schlaf- und Kinderzimmern aus Gründen des Lärmschutzes an der abgewandten Seite der Bahnlinie eingebaut werden oder es wird zusätzlicher Schallschutz verlangt.

© SZ vom 18.11.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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