Ortsgestaltung:Drei Schreiben sind genug

Wörthsee will konsequent bei Heckenrückschnitten vorgehen

An vielen Straßen in Wörthsee stehen Hecken bis weit in die Gehwege hinein, ragen Äste und Sträucher über Privatgrundstücke hinaus und behindern Fußgänger, Rad- und Autofahrer oder den Winterdienst. Die Gemeinde will jetzt konsequenter durchgreifen: In der Sitzung am Montag beschloss der Gemeinderat Ersatzvornahmen bei Heckenrückschnitten, wenn zuvor drei schriftliche Aufforderungen an die Eigentümer erfolglos blieben.

Bisher läuft es so ab, dass die Verwaltung Grundstücksbesitzer anschreibt mit der Bitte, ihre Hecke innerhalb von 14 Tagen zurückzuschneiden. Nach Ablauf dieser Frist überprüft der Bauhof, ob das geschehen ist. Wenn nicht, gibt es ein zweites Schreiben, in dem außerdem auf das Bayerische Straßen und Wegegesetz sowie auf die Ortsgestaltungssatzung hingewiesen wird. Die meisten Hecken seien danach geschnitten worden, teilte die Verwaltung im Gemeinderat mit. Für die wenigen, die sich dagegen nicht an die zweite Aufforderung halten, soll es künftig ein drittes Schreiben geben mit einer Frist von maximal sieben Tagen. Gleichzeitig wird der Eigentümer darauf hingewiesen, dass die Gemeinde bei Nichtbeachtung eine Firma beauftragt, die den Rückschnitt vornimmt. Die Kosten hat der Eigentümer zu zahlen.

Diese Ersatzvornahme soll aber zunächst nur an wichtigen Straßen angedroht und angeordnet werden, "in denen es durch den Überhang zu einer echten Gefährdung kommt".

© SZ vom 19.09.2018 / csn - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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