Neubaupläne:Klares Nein

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Kräftig gebaut wird im Gautinger Ortsteil Königswiesen. (Foto: Franz Xaver Fuchs)

Ein Einfamilienhaus soll vier Doppelhäusern weichen. Diese Verdichtung im einst beschaulichen Weiler Königswiesen will der Bauausschuss Gauting nicht haben und lehnt einstimmig ab

Von Blanche Mamer, Gauting

Eine Voranfrage für die Errichtung von vier Doppelhäusern an der Duschlstraße in Königswiesen hat den Gautinger Bauausschuss am Dienstag zum Nachdenken über die bauliche Entwicklung in dem kleinen südlichen Weiler gebracht. Nachfragen aus allen Gemeinderatsfraktionen machten das Unbehagen über die möglichen Folgen einer solchen baulichen Verdichtung spürbar. Nach ausführlicher Diskussion beschloss der Ausschuss schließlich einhellig, dem Bauvorbescheid aus ortsplanerischer und städtebaulicher Sicht nicht zuzustimmen. Das Landratsamt wurde explizit darauf hingewiesen, dass eine Garage pro Doppelhaus der Stellplatzsatzung entgegensteht. Diese war erst vor Kurzem angepasst worden.

Königswiesen, bis vor einigen Jahren ein eher beschaulicher Ort und auf drei Seiten von Wald umgeben, hat sich stark verändert. Die Nachverdichtung ist enorm, auf den zumeist großen Grundstücken machen kleine Einzelhäuser mehreren Neubauten Platz. Dementsprechend groß sind die Wünsche der Eigentümer. Besonders gut erkennbar ist das an der Hauser Straße, der Hauptdurchgangsstraße, wo neben Pseudo-Herrenhäusern mehrere Ein- und Zweifamilienhäuser gebaut wurden. In den vergangenen drei Jahren sind insgesamt 21 Bauanträge eingereicht worden, allein 2018 und 2019 waren es 13. Königswiesen zählt derzeit 655 Einwohner.

Bürgermeisterin Brigitte Kössinger (CSU) erläuterte, das Einfamilienhaus in ortsüblicher Königswiesener Bauweise an der Duschlstraße solle abgerissen werden. Sie stellte klar, dass die Bebauung mit vier Doppelhäusern nach dem Umgebungsparagrafen 34 genehmigungsfähig wäre. Allerdings fallen die einzelnen Parzellen winzig aus; bei acht Doppelhaushälften auf einem Grundstück von insgesamt knapp 1700 Quadratmetern bliebe für jede einzelne höchstens eine Fläche von 210 Quadratmetern. "Es kommt nicht auf die Größe des Grundstücks an", gab Kössinger zu bedenken. Es gebe keinen Bebauungsplan, das Baurecht bestehe.

Vizebürgermeister Jürgen Sklarek (Mifü) wies darauf hin, dass eine Garage pro Doppelhaus unweigerlich dazu führe, dass die Autos auf der Straße parkten. Schon jetzt seien die engen Straßen zugestellt, so dass die Versorgungsfahrzeuge Probleme hätten durchzukommen. Das sei eine Frage der Bauordnung, dafür sei das Landratsamt zuständig, so Kössinger. Auch den Vorschlag von Ariane Eiglsperger (UBG), einen Bebauungsplan aufzustellen und eine Tiefgarage zu fordern, musste sie negativ beantworten. Durch einen Bebauungsplan könne die Kommune das Baurecht nicht verringern, so Kössinger. "Dann wird die Gemeinde regresspflichtig. Das geht juristisch nicht", sagte sie. Auch die Baudichte spiele keine Rolle. Maximilian Platzer (CSU) sprach sich ebenfalls gegen die Zustimmung aus. So dicht werde nirgendwo gebaut. Das schaffe wieder einen neuen Präzedenzfall, monierte er. Auf die zugeparkten Straßen könne man mit dem Erlass von Halteverboten reagieren, so Kössinger. Christiane Lüst (parteifrei) meinte, man könne das Baurecht nicht vom Verkehr trennen, es müsse eine Möglichkeit geben, den Kollaps zu verhindern. Als auch Richard Eck (UBG) seine Bedenken erklärte, und auf die Schwierigkeiten von Feuerwehr, Müllabfuhr, Rettungsdiensten und Schneeräumern verwies, war klar, dass es keine Mehrheit für den Vorbescheid geben könne.

Mit dem Bauvorbescheid wird das Baurecht abgeklärt, sagte Rathaussprecher Maximilian Olberding. Dieser sei rechtsverbindlich, der Bauherr könne sich später beim Bauantrag darauf berufen. Er sei drei Jahre gültig und könne um zwei Jahre verlängert werden. Darum sei die klare Stellungnahme wichtig.

© SZ vom 28.11.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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