Ministerium genehmigt Antrag:Biergärten dürfen öffnen

Nun ist es amtlich: Biergärten und Terrassen von Restaurants, Kinos und Theater dürfen von Montag an im Landkreis Starnberg wieder öffnen. Das Bayerische Gesundheitsministerium hat den entsprechenden Antrag des Landratsamts am Freitag gegen 17.30 Uhr genehmigt. Viele Wirte hatten auf diese Entscheidung sehnsüchtig gewartet, weil sie in teils recht aufwendigen Vorbereitungen für den Montag stecken: "Das ist wie ein Dampfer, den man plötzlich wieder in Bewegung setzen muss", sagte beispielsweise Gerda Reichert vom Herrschinger "Seehof". Das Andechser Bräustüberl sowie der Klostergasthof werden daher erst am 22. Mai wieder öffnen. Für einen Biergartenbesuch müssen Gäste von 10. Mai an einen Termin buchen. Zudem müssen sie negative Corona-Tests vorgelegen, wenn sich mit einem anderen Hausstand an einen Tisch setzen. Am Freitag ist die Sieben-Tage-Inzidenz wieder leicht gestiegen, auf 67,3. Das Landratsamt hat fünf neue Fälle registriert.

© SZ vom 08.05.2021 / Abec - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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