Landgericht München II:Gericht schickt Messerstecher ins Gefängnis

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Aus Eifersucht sticht ein junger Tutzinger mit einem Messer auf seine 19-jährige Freundin ein - und wird zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Täter-Anwalt will in die Revision gehen.

Christian Deussing

Wie ihren eigenen Sohn hatte die Familie seiner Freundin ihn in der Tutzinger Wohnung aufgenommen - und wurde dafür am 5. Februar dieses Jahres bitter bestraft. Denn der 21-Jährige stach an dem Abend mit einem Küchenmesser zweimal mit voller Kraft in den Rücken seiner 19-jährigen Partnerin, die die erste Messerattacke auf ihren Bauch noch gerade abwehren konnte.

Ein junger Mann sticht erst auf seine Freundin, dann auf sich selbst ein - und muss dafür achteinhalb Jahre ins Gefängnis. (Foto: dpa)

Der Grund: Der Täter war eifersüchtig auf einen vermeintlichen Nebenbuhler der Zahnarzthelferin und auf deren Freunde. Nach vielen Disputen wollte sich die junge Frau von ihm trennen. Wegen versuchen Mordes und gefährliche Körperverletzung verurteilte das Landgericht München II den Angeklagten, der aus Rumänien stammt, am Freitag zu achteinhalb Jahren Gefängnis.

Der Staatsanwalt und die Nebenklägerin des Opfers hatten eine lebenslange Haftstrafe gefordert, während der Verteidiger Winfried Folda nur von einer gefährlichen Körperverletzung ausging und daher auf eine Freiheitsstrafe von unter drei Jahren plädiert hatte. Denn er konnte keine Tötungsabsicht erkennen.

"Ich bin nicht gefährlich"

Der Angeklagte, der sich nach der Tat selbst dreimal in die Brust gestochen hatte, schwieg während der drei Prozesstage. Er ließ lediglich Briefe und Stellungnahmen verlesen, dass er sie mehr liebe als "alles andere auf der Welt". Allerdings, so der Täter, habe sie ihn auch belogen und zum Kiffen aufgefordert. Nur am Schluss sagte der gelernte Automechaniker: "Es tut mir leid, was passiert ist. Ich bin nicht gefährlich oder aggressiv und habe sie niemals geschlagen."

Als Reue wertete der Vorsitzende Richter Thomas Bott diese Aussage aber keineswegs. Er sprach von einem "problematischen Verlauf der Beziehung", in der der 22-Jährige versucht habe, mit Suizid-Versuchen das Opfer unter Druck zu setzen und zu kontrollieren. Der Angeklagte selbst sei jedoch - anders als dessen Freundin - nicht treu geblieben. Denn dieser hatte mit einer anderen Frau sogar ein Kind gezeugt. Einen Tag vor dem beinahe tödlichen Angriff, hatte seine Freundin herausbekommen, dass er heimlich über ihren Internet-Account vorgegeben hatte, sie wolle keine Kontakte mehr zu ihren Freunden. Spätesten zu diesem Zeitpunkt war das Vertrauen komplett zerstört.

Der Anwalt bezeichnete den Angeklagten als einen "zerrissenen und entwurzelten jungen Mann", der seine Heimat aufgegeben und "Nähe und Stabilität" bei der Tutzingerin gesucht habe. Zudem sei eine gewisse Reifeverzögerung bei seinem Mandanten zu erkennen. Ein Gutachter befand aber auch, dass der 22-Jährige schuldfähig sei und keine "krankhaften seelischen Störungen" aufweise, aber mit "suizidalen Gesten Veränderungen erzwingen" wollte.

Der nachgereichte Antrag des Verteidigers auf eine örtliche Tatrekonstruktion in der Tutzinger Wohnung wurde abgelehnt - er will daher in Revision gehen.

© SZ vom 02.10.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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