Krailling:Videospiel endet in Rauferei

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Amtsgericht verurteilt 28-Jährigen zu Geldstrafe

Von Christian Deussing, Krailling

Ein Streit unter Freunden, der in einer Rauferei endete, hat nun für einen der beiden Kontrahenten strafrechtliche Folgen. Die beiden waren offenbar nach einem Spiel an einer Playstation aneinander geraten. Wegen des Vorfalls im März vergangenen Jahres in einer Wohnung in Krailling musste sich ein 28-jähriger Planegger vor dem Amtsgericht in Starnberg verantworten. Der arbeitslose Mann ist wegen Gewaltdelikten schon mehrfach vorbestraft und wurde nun wegen Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Geldstrafe von 200 Tagessätzen à zehn Euro verurteilt. Die Staatsanwältin hatte eine zehnmonatige Gefängnisstrafe gefordert, weil der Angeklagte die Taten nur kurz nach einer Verurteilung in offener Bewährung begangen habe.

Der Anklage zufolge hatte der 28-Jährige, der an dem Abend 1,4 Promille Alkohol im Blut hatte, seinen 36-jährigen Gastgeber plötzlich in den Schwitzkasten genommen, so dass der unter Atemnot litt. Der Kraillinger konnte sich aber bald aus dem Griff befreien. Daraufhin soll der Angreifer einen Spiegel von der Wand im Flur gerissen und dem Kontrahenten auf die Stirn geschlagen haben.

"Ich habe ihn in den Schwitzkasten genommen und zu Boden gedrückt", gab der Angeklagte in der Verhandlung zu. Zugleich bestritt er, dass er mit dem Spiegel zugeschlagen habe; der sei vielmehr im Flur von der Wand gefallen, behauptete der junge Mann. Als Grund für den Streit nannte er, dass der Kraillinger ihn fluchend geweckt habe, um ihn aus seiner Wohnung zu werfen.

Etwas anders schilderte der 36-Jährige den Ablauf des Abends. Beim Spielen habe ihn sein Besucher wüst persönlich beleidigt, weshalb er ihn gebeten habe, die Wohnung zu verlassen. "Dann ist er aggressiv geworden, hat mich an den Haaren gezogen und im Schwitzkasten gewürgt", berichtete der Kraillinger, der an dem Abend nicht alkoholisiert war. Er habe sich aber als früherer Kampfsportler aus dem Griff befreien können. Als der Besucher aus seinem Kühlschrank Lebensmittel nehmen und in seinen Rucksack packen wollte, habe er ihm wegen dieser "Frechheit" einen Faustschlag ins Gesicht verpasst, sagte der Zeuge. Diese Aussagen erschienen einer Polizistin und nun auch der Staatsanwältin als glaubhaft.

Eine 56-jährige Nachbarin, die damals die Polizei gerufen hatte, berichtete in der Verhandlung, dass es in der Wohnung über ihr "laut gescheppert" habe und dass die Polizei schon öfter wegen Auseinandersetzungen gekommen sei. "Beide Männer waren blutig", erinnerte sich die Zeugin auf Nachfrage des Gerichts.

Der Verteidiger des Angeklagten sprach indes von einer "Rangelei", bei der sein Mandant selbst zweimal von einem Faustschlag getroffen worden sei; darauf deuteten Gesichtsverletzungen hin. Doch dies werteten das Gericht und die Anklägerin als Abwehrreaktion. Sie hatten keine Zweifel, dass die Attacken von dem Angeklagten ausgegangen waren.

© SZ vom 30.11.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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